Ab dem 1. April tritt in Hannovers Wäldern und freien Landschaften die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit in Kraft. Diese soll gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) den Schutz freilebender Tiere gewährleisten. Eine wichtige Maßnahme zur Erhaltung der Natur ist die generelle Anleinpflicht für Hunde, die ab kommendem Montag, 01.04. gilt.
Beate Butsch, Leiterin des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz der Landeshauptstadt Hannover, betont die Bedeutung dieser Regelung für den Schutz von Jungwild und bodennah brütenden Vögeln. Die Anleinpflicht soll insbesondere Arten wie Feldlerchen, Wachteln, Nachtigallen und Zaunkönige schützen, deren Bestände durch das Stören der Tiere durch freilaufende Hunde gefährdet sind.
Die Missachtung der Anleinpflicht kann zu schwerwiegenden Folgen führen, wie dem Erkalten oder der Zerstörung von Gelegen sowie der Störung beim Füttern und Wärmen der Jungvögel. Dies kann langfristig die Bestände von seltenen Vogelarten gefährden und die Artenvielfalt beeinträchtigen. Daher appelliert Butsch an alle Hundehalter*innen, während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli die Anleinpflicht einzuhalten und so aktiv zum Schutz der Natur beizutragen.
Die Anleinpflicht gilt nicht auf speziellen Hundeauslaufflächen und -wegen im Stadtgebiet, wo Hunde frei laufen dürfen. Jedoch ist auch dort auf die temporäre Anleinpflicht im Landschaftsraum Kronsberg und im Bornumer Holz zu achten. Zusätzlich wird bei Rückschnitten von Bäumen und Hecken besondere Vorsicht empfohlen, um brütende Vögel nicht zu stören.
Für weitere Informationen zur Anleinpflicht und Ausnahmeregelungen sowie zu den Hundeauslaufflächen in Hannover stehen Merkblätter online zur Verfügung. Sie können telefonisch bestellt werden. Hundehalter werden gebeten, die Regelungen zu beachten und somit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Natur und Artenvielfalt zu leisten.