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Bewohnerparkzonen gehen in Betrieb: Lange Laube, Odeonviertel betroffen

Bewohner-Parkzonen gehen in Betrieb
Bewohner-Parkzonen gehen in Betrieb. Foto: rawpics

Hannover – Bewohnerparkzonen gehen in Betrieb: Ab 4. Mai starten E und K. Auch Brühlstraße vor der BBS wird bewirtschaftet.

Neue Regeln für Lange Laube und Odeonviertel

Für Autofahrer in den Quartieren Lange Laube und Odeonviertel ändert sich ab Montag, 4. Mai, einiges. Die Landeshauptstadt Hannover nimmt dann die Bewohnerparkzonen E und K in Betrieb. Die Stadt schließt die Arbeiten zur Einrichtung bis Anfang Mai ab, stellt die nötigen Schilder und Parkscheinautomaten auf und bringt die Fahrbahnmarkierungen auf.

Auch die Brühlstraße wird einbezogen

Mit dem Start der Bewohnerparkzonen E und K bezieht die Stadt auch den Parkplatz an der Brühlstraße vor der BBS Cora Berliner in die Parkraumbewirtschaftung ein. Dort gilt künftig: Parken ist nur mit Parkschein erlaubt, die Höchstparkdauer beträgt 2,5 Stunden. Autofahrer mit einem Parkausweis für die Bewohnerparkzone C im Gerberviertel dürfen dort ebenfalls parken.

Warum die Stadt handelt

In den innerstädtischen und stadtkernnahen Wohn- und Mischgebieten konkurrieren Einwohner, Beschäftigte im Gebiet und in der Innenstadt, Kunden, Besucher, Dienstleistungsbetriebe und Lieferdienste um knappen Parkraum. Genau das belastet die Bewohner in Lange Laube und Odeonviertel seit Jahren.

Im Odeonviertel sorgen vor allem kunden- und besucherfrequentierte Einrichtungen in der Innenstadt sowie Kinobesucher für zusätzlichen Parkdruck. Im Quartier Lange Laube kommen Einzelhandel, Dienstleister, Beschäftigte und Besucher der Agentur für Arbeit, Berufsschüler sowie Studenten der nahegelegenen universitären Einrichtungen hinzu. Bezirksrat Mitte und Ratsgremien haben deshalb die Einführung des Bewohnerparkens beschlossen, auch mit dem Ziel, das Wohnen in der Stadt zu stärken.

So läuft der Antrag auf den Parkausweis

Die Antragstellung für Bewohnerparkausweise läuft auch online über die Bürgeramt-Webseite. Der Online-Antrag wird zeitnah bearbeitet und innerhalb von ca. zwei Wochen an die hannoversche Meldeanschrift zugesandt.

Für den Online-Antrag benötigen Bewohner folgende Unterlagen und Daten:

  • eine Meldeanschrift in einer hannoverschen Bewohnerparkzone
  • Daten für eine Bezahlung mit PayPal, Kreditkarte oder giropay
  • Personalausweis oder Pass
  • die Kfz-Zulassungsbescheinigung
  • eine Nutzungsbescheinigung, wenn regelmäßiger Fahrzeugnutzer und Fahrzeughalter nicht identisch sind

Wer noch nicht in Hannover gemeldet ist oder den Online-Antrag aus anderen Gründen nicht nutzen kann, kann den Antrag in einem Bürgeramt seiner Wahl stellen. Dafür lässt sich ein Termin buchen. Alternativ ist ein Besuch an einem Donnerstag mit Wartezeit möglich, allerdings nicht im Bürgeramt Schützenplatz.

Drei Parkmodelle in den Zonen

Innerhalb der Zone gelten drei verschiedene Modelle.

  • Trennprinzip: In einigen Straßen dürfen nur Bewohner mit kostenpflichtigem Bewohnerausweis gebührenfrei parken, wenn der Ausweis hinter der Frontscheibe liegt
  • Mischprinzip: In anderen Straßen parken Bewohner mit Ausweis gebührenfrei, Besucher zahlen für einen Parkschein.
  • Alle-Prinzip: Straßenabschnitte mit reiner Parkscheinregelung. Dort müssen alle, also Bewohner und Besucher, innerhalb der ausgeschilderten Bewirtschaftungszeit einen Parkschein ziehen.

Entscheidend bleibt jeweils die Beschilderung vor Ort.

HCN/rw – Bewohnerparkzonen gehen in Betrieb