System der Notfallversorgung stärken und für Klarheit sorgen

Die Ausbildung zum Notfallsanitäter gliedert sich in drei verschiedene Lernorte: Neben dem theoretischen Wissen, das in der Schule vermittelt wird, absolvieren die Azubis ein Praktikum auf einer Rettungswache sowie in einem Klinikum /Foto: Martin Bühler

Hannover – Die Johanniter begrüßen die Anerkennung des Rettungsdienstes als eigenständigen medizinischen Leistungsbereich im Sozialgesetzbuch und den angestoßenen Reformprozess des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), sehen aber einige Entwicklungen, die im aktuellen Referentenentwurf dargelegt werden, kritisch. „Grundsätzlich darf die Qualität des leistungsstarken Systems keinesfalls minimiert werden, sondern erhalten und verbessert werden,“ sagt Uwe Beyes, Mitglied im Landesvorstand der Johanniter-Unfall-Hilfe in Niedersachsen und Bremen. „Wir sind dem Bündnis ‚Rettet die 112 und den Rettungsdienst‘ beigetreten, um deutlich zu machen, dass hier noch nachgesteuert und tiefergehend gesprochen werden muss. Relevante Punkte müssen nachgebessert, offene Fragen geklärt und fehlende Aspekte wahrgenommen werden.“

Johanniter Einsatz /Foto: Martin Bühler

Ist ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren wirklich der richtige Ansatz? Denn wo bleibt die standard-basierte Einschätzung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern am Einsatzort, die wichtige Erkenntnisse für das weitere Verfahren liefern können? Alternative Versorgungsstrukturen wie z.B. der Gemeindenotfallsanitäter werden zwar erwähnt, sind aber in der Sozialgesetzgebung noch nicht aufgeführt. Sehr kritisch sehen die Johanniter auch die Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses, der für die Bestimmung des Leistungsumfangs der medizinischen Notfallrettung zuständig ist: Von den Mitgliedern ist keiner mit dem Bereich der präklinischen Notfallversorgung beschäftigt, d.h., hier ist kein Leistungserbringer wie die Hilfsorganisationen vertreten. Betriebskosten sollen in Pauschalen einfließen, doch ist offen, was sie genau umfassen sollen. „Auch die Verknüpfung an die Haushaltslage der Länder ist überaus bedenklich, dies hätte sicherlich gravierende Unterschiede in der Ausgestaltung und Einhaltung des Schutzniveaus zur Folge,“ unterstreicht Uwe Beyes. „Vieles entspricht nicht der Realität, so beispielsweise die strikte Trennung von Notfallrettung und Krankentransport. Letztlich: Es gibt viel zu besprechen!“

Dabei ist das Bestreben, eine stärkere Verzahnung aller an der Notfallversorgung Beteiligten zu erreichen, mehr als begrüßenswert. „Der überaus leistungsfähige Rettungsdienst spielt eine zentrale Rolle für eine gute medizinische Versorgung im Notfall – dies muss gestärkt und nicht zusätzlich durch anwachsende Bürokratie beeinträchtigt werden,“ betont Uwe Beyes. „Die Wertschätzung des Gesetzgebers für die Arbeit der im Rettungsdienst Tätigen muss sich in der Ausgestaltung von Gesetzen und Verordnungen widerspiegeln. Die Gesellschaft braucht diese Menschen, die sich tagtäglich für die Gesundheit der Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen.“ Gemeinsames Ziel sollte sein, eine qualitative und flächendeckende Notfallversorgung sicherzustellen, die neben den menschlichen und medizinischen Erfordernissen auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot entspricht.

HCN/la