Stadt informiert in Hannover ansässige Brit*innen über mögliche Brexit-Folgen

Hannover – Vor dem Hintergrund eines möglicherweise bevorstehenden sogenannten ungeregelten Brexit und der daraus resultierenden Unsicherheit bei britischen Staatsangehörigen im Hinblick auf ihren Aufenthaltsstatus informiert die Stadtverwaltung über das weitere Vorgehen und die sich abzeichnenden rechtlichen Rahmenbedingungen.    

Sobald die im Folgenden beschriebenen gesetzlichen Regelungen vorliegen, wird die Landeshauptstadt alle britischen Staatsangehörigen in Hannover anschreiben und entsprechend informieren.

Für den Fall des ungeregelten Austritts Großbritanniens aus der EU liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der eine Übergangsregelung zur Einbürgerung britischer Staatsangehöriger enthält. Danach wird von einer Entlassung aus der britischen Staatsangehörigkeit abgesehen, sofern britische Staatsangehörige vor dem 30.03.2019 einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben und die weiteren Voraussetzungen vor dem 30.03.2019 erfüllt waren und bei der Einbürgerung weiterhin erfüllt sind.

Ohne Übergangsregelung würden nach dem 30.03.2019 die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes ohne Einschränkung gelten, da britische Staatsangehörige nach einem Austritt ohne Abkommen Drittstaatsangehörige sind.

Das zuständige Bundesinnenministerium ist aber bestrebt, für alle hier lebenden Brit*innen eine positive ausländerrechtliche Lösung zu finden. So soll es eine dreimonatige Übergangsregelung geben. Wird innerhalb dieser Frist ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt, sollen Betroffene eine sogenannte Fiktionsbescheinigung erhalten, die bestätigt, dass der Aufenthalt erlaubt ist. Angedacht sind weitere Erleichterungen, damit britische Staatsangehörige u.a. weiterhin problemlos Arbeitsverhältnisse fortsetzen können.

HCN/lw