Hannover – Eine Verfolgung der seltenen Art haben am Montag, 10.07.2023, zwei Einsatzkräfte der Polizei Hannover in der Innenstadt aufgenommen. Am Rande eines anderen Einsatzes bemerkten die Beamten zunächst den Fahrer eines elektrischen Krankenfahrstuhls, der mit höherer Geschwindigkeit auf sie zu fuhr. Wenige Sekunden später folgte ihm ein Mann, der die Beamten aufforderte, den Krankenfahrstuhl aufzuhalten. Die Flucht endete für den 50-Jährigen nicht nur mit mehreren Ermittlungsverfahren, sondern auch im Gefängnis.
Nach bisherigen Erkenntnissen des zuständigen Polizeikommissariats Hannover-Mitte begegnete eine 48-Jährige am Montagvormittag gegen 10:20 Uhr im Bereich der Ständehausstraße dem 50-Jährigen in seinem Krankenfahrstuhl. In einem kurzen Gespräch warf sie dem ihr bekannten Mann vor, ihren Fernseher gestohlen zu haben. Der 50-Jährige hatte aber offensichtlich wenig Lust, das Thema auszudiskutieren und wählte einen rabiaten Ausstieg aus dem Gespräch: Gleich mehrfach fuhr er die Frau mit seinem elektrischen Krankenfahrstuhl an und machte sich anschließend mit dem Gefährt aus dem Staub.
Ein Zeuge, der die Situation bemerkte, nahm umgehend die Verfolgung auf und forderte schließlich im Bereich Mehlstraße die zufällig angetroffenen Polizeibeamten dazu auf, den Krankenfahrstuhl zu stoppen. Die Einsatzkräfte rannten hinterher und hielten den Mann nach kurzer Flucht auf.
Bei der Kontrolle machte der Mann auf die Beamten einen berauschten Eindruck. Ein Schnelltest schlug positiv auf Kokain und THC an. Gegen den 50-Jährigen wird jedoch nicht nur wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge von Drogen sowie des Verdachts des Diebstahls ermittelt. Bei der Überprüfung des Mannes stellte die Polizei fest, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl vorlag. Der Grund: Ein Gericht hatte den 50-Jährigen wegen Drogendelikten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die er nicht angetreten hatte. Konsequenterweise brachten ihn die Beamten in eine Justizvollzugsanstalt.
Da der Krankenfahrstuhl eine eigene Batterie eingebaut hatte, bestand zudem der Verdacht, dass er mehr als die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h erreichen kann. Ab dieser Geschwindigkeit bedürfen Krankenfahrstühle einer Zulassung und es wäre eine Fahrerlaubnis erforderlich. Um diese weiteren Straftaten belegen beziehungsweise ausgrenzen zu können, wurde ein Mitarbeiter der Dekra angefordert, der mit seinem mobilen Messstand eine Geschwindigkeitsmessung vornahm. Die Messung ergab 15,4 km/h und damit einen Wert im Toleranzbereich. Weitere Straftaten lagen demnach nicht vor.
HCN/aw