Genehmigungsverfahren für neuen Fahrdienst abgeschlossen – Start für MOIA ab Juli 2018 möglich

    Die Landeshauptstadt Hannover hat im Austausch mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr den Betrieb für den Fahrdienst der moia Operations Germany GmbH genehmigt.

    Der Shuttleservice gilt als neue Verkehrsform und kann ab Juli 2018 erprobt werden. Außerdem wurde eine Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen erteilt. Den Genehmigungen liegt das Personenbeförderungsgesetz zugrunde. Eine den ursprünglich geplanten Genehmigungszeitpunkt aufschiebende Überprüfung durch die Vergabekammer Lüneburg hat keine vergaberechtlichen Bedenken ergeben.
    Moia ist eine Marke des VW- Konzerns und plant eine appgesteuerte, den Kraftfahrzeugverkehr entlastende, Personenbeförderung in Hannover. Beim Pooling Shuttle teilen sich Fahrgäste ein Fahrzeug, deren Start- und Zielpunkte nah beieinander liegen. Der Fahrgast sendet seine Anfrage über eine App. Ein dynamischer Algorithmus ordnet die Anfrage einer bereits bestehenden Fährt zu oder registriert sie als neue noch einzelne Fahrt. Der Fahrer wird über eine App informiert und zum Kunden navigiert, um ihn an einem Haltepunkt abzuholen. Fahrgäste, die bereits im Auto sitzen, werden über ein Display informiert, dass ein weiterer Fahrgast zusteigt.
    Die Fahrzeuge steuern virtuelle Haltepunkte an, an denen die Fahrgäste ein- und aussteigen können. Der Fahrpreis wird pro Person und Strecke berechnet.
    Im Mietwagenverkehr, für den der zweite Teil der Genehmigung gilt, kann das Fahrzeug über die App ohne Bindung an einen Start – und Zielhaltepunkt gebucht werden, ohne dass noch weitere Fahrgäste zusteigen.
    Im Anhörungsverfahren haben die Industrie- und Handelskammer, der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V., die Region Hannover als Aufgabenträgerin des ÖPNV sowie regiobus Stellungnahmen eingereicht.
    Das Angebot soll keine Konkurrenz zur Üstra, den Bussen, Straßenbahnen oder Taxis darstellen. Es gilt als Ergänzung und will Lücken zwischen den Verkehrsformen schließen. Zum Taxiverkehr unterscheidet es sich dadurch, dass keine Kundenaufträge ohne Vermittlung durch die App angenommen werden dürfen.

    Ein unverzichtbarer Vorteil von Taxis bleibt die lückenlose Bedienung von Kundenaufträgen rund um die Uhr von jedem Ort zu jedem Fahrziel in Hannover.
    Die Genehmigung wurde unter einer aufschiebenden Bedingung erteilt. Von den beantragten 250 Fahrzeugen dürfen in den nächsten zwei Jahren nur 150 Fahrzeuge auf die Straße gebracht werden.

    Mehr als 150 Fahrzeuge dürfen später nur eingesetzt werden, wenn die Landeshauptstadt Hannover festgestellt hat, dass der öffentliche Verkehrsinteressen dem Service von nicht entgegenstehen. Insbesondere darf das örtliche Taxigewerbe nicht in seiner Funktionsfähigkeit bedroht werden.

    Die Genehmigung für den neuen Fahrdienst ist ferner an etliche Auflagen geknüpft. Das Halten muss an den virtuellen Haltepunkten nach der Straßenverkehrsordnung zulässig sein. Stopps an Bushaltestellen und Taxiständen sind ausgeschlossen. Es müssen ausreichend Stellplätze auf mindestens einem Betriebshof nachgewiesen werden. Das Fahrtentgelt muss bei dem Shuttleservice für die jeweils abgerechnete Strecke über dem jeweils geltenden Tarif des Verkehrsverbundes Hannover für ein Einzelticket, eine Zone, liegen.

    Nur bei einer Gruppenbuchung kann das Fahrtentgelt für alle Fahrgäste ausnahmsweise den auf den einzelnen Fahrgast entfallenden Anteil für ein Einzelticket unterschreiten. Der Einsatz emmissionsfreier Fahrzeuge wird nach und nach erhöht. Ende 2020 sind mindestens die Hälfte der Fahrzeuge emmissionsfrei, zum Ende des Genehmigungszeitraums werden alle Fahrzeuge emmissionsfrei betrieben.

    SCN/sa