Zehn Millionen Euro für Unternehmen und Freiberufler*innen

Stadt Hannover unterstützt mit Beratung und Hilfsfonds in Corona-Krise /Foto: Themenbild

Hannover – In nahezu allen Wirtschaftsbereichen sehen sich Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit gravierenden Nachfrage- und Produktionsausfällen, unterbrochenen Lieferketten, Stornierungswellen, massiven Umsatzeinbußen und Gewinneinbrüchen konfrontiert. Zur Unterstützung in Hannover ansässiger Unternehmen und Freiberufler*innen in Existenz bedrohlicher Lage wird die Landeshauptstadt Hannover ein Förderprogramm in Höhe von zehn Millionen Euro auflegen. Das Programm wird am Donnerstag dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt.

„Unser Ziel ist, schnell und unbürokratisch gerade denen zu helfen, die zur Existenzerhaltung nicht auf Zuschüsse, Förderungen, Kredite anderer warten können. Deshalb haben wir uns entschlossen, besondere Anstrengungen im städtischen Haushalt zu unternehmen. Ein städtisches Hilfsprogramm in dieser Höhe ist etwas Besonderes“, erläuterte Oberbürgermeister Belit Onay heute (25. März) im Vorfeld eines Gesprächs, zu dem die Stadt Vertreter*innen lokaler Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und weiterer Institutionen eingeladen hatte.

„Kleinere Unternehmen und Freiberufler*innen machen einen wesentlichen Bestandteil des Wirtschaftskraft des Standortes Hannover aus. Mit diesem Programm schaffen wir einen Baustein, um zusätzlich zu Beratung und Begleitung durch unsere Wirtschaftsförderung in dieser Krise zu helfen“, unterstreicht Wirtschafts- und Umweltdezernentin, Erste Stadträtin Sabine Tegtmeyer-Dette. Unter der E-Mail-Adresse [email protected] können sich Unternehmen an die Beratungsstelle der Wirtschaftsförderung wenden.

Stadtkämmerer Axel von der Ohe betont den besonderen Stellenwert des Hilfsfonds: „Die Corona-Krise wird sich auf die Finanzen der Stadt in massiver Weise niederschlagen. Vor allem aber stellt sie große Teile der lokalen Wirtschaft vor zum Teil existentielle Fragen. Dem müssen wir mit allen Instrumentarien begegnen, die das kommunale Haushaltsrecht zur Verfügung stellt. Und wir sind bereit, in erheblichem Maß und mit ungewöhnlichen Ansätzen für den Zusammenhalt in der Stadt einzustehen. Ein Hilfsprogramm in Höhe von zehn Millionen Euro ist ohne Frage eine zusätzliche Belastung für den städtischen Haushalt – noch mehr aber ist es eine Investition in die Zukunft.“

Wer soll die Mittel bekommen?

Ein einmaliger Zuschuss wird ausschließlich Unternehmen und Freiberufler*innen mit Sitz in Hannover und bis zu 250 Mitarbeitenden gewährt, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie (d.h. nach dem 9. März 2020) in eine Existenz gefährdende, wirtschaftliche Schieflage beziehungsweise in massive Liquiditätsengpässe geraten sind und die diese Notlage nicht mit Hilfe sonstiger Eigen- oder Fremdmittel, insbesondere nicht allein durch Zuschüsse, Förderungen oder sonstige Hilfen des Landes Niedersachsen oder der Bundesrepublik Deutschland, ausgleichen können.

In welcher Höhe wird die Förderung gezahlt?

Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen Zuschusses gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

• bis zu 5 Erwerbstätige 3.000 Euro,
• bis zu 10 Erwerbstätige 5.000 Euro,
• bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
• bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.

Die Förderung ist auf zehn Millionen Euro begrenzt, wobei mögliche Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz und andere Leistungen insoweit angerechnet werden, dass eine Überkompensation ausgeschlossen ist. Unabhängig davon ist eine Kumulierung mit sonstigen staatlichen oder EU-Hilfen zum Ausgleich der durch die Corona-Pandemie ausgelösten Liquiditätsengpässen möglich.

Der Zuschuss erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der hierfür verfügbaren Haushaltsmittel.

Wo und wie sind Zuschüsse zu beantragen?

Zuständig für die Prüfung des Antrags, die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse sowie die Verwendungsnachweisprüfung ist der Fachbereich Finanzen der Landeshauptstadt Hannover.

Anträge sind bis spätestens 30. April 2020 online an den Fachbereich Finanzen zu richten. Die Finanzhilfe wird unmittelbar auf das Konto der*des Antragstellenden beziehungsweise Zuschussempfängers*in überwiesen.

Antragsformulare sind kurzfristig auf der Internetseite der Landeshauptstadt Hannover abrufbar.

HCN/la