Hannover – Die Corona-Pandemie legt nicht nur das öffentliche Leben lahm, sie stellt auch viele Privatpersonen vor finanzielle Schwierigkeiten.
Im laufenden Jahr rechnet die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Stadt Hannover daher mit vermehrten Anfragen, auch wenn der Beratungsbedarf im vergangenen Jahr zunächst kaum gestiegen ist.
Im Jahr 2020 registrierte die städtische Schuldnerberatung 700 Beratungsgespräche. Die Fallzahl lag damit trotz der Corona-Pandemie auf dem Niveau des Jahres 2019 mit 685 Beratungsgesprächen.
In beiden Jahren mündete ein Teil der eingegangenen Anfragen in dauerhafte Beratungen. Die meisten Erstanfragen erreichten die Beratungsstelle per Telefon: 2019 waren es 600 Anrufe und 666 im Jahr 2020. Weitaus weniger Betroffene schrieben eine E-Mail, auf diesem Wege verzeichnete die Schuldnerberatung 25 (2019), beziehungsweise 34 Anfragen (2020).
Ein Großteil der Ratsuchenden (574) im Jahr 2019 waren Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II. Dieser Wert umfasst auch fortlaufende Beratungen aus den Vorjahren, die noch nicht abgeschlossen wurden.
Von Auszubildenden und Studierenden gab es insgesamt 48 Anfragen. Für das Jahr 2020 liegt noch keine Aufschlüsselung der hilfesuchenden Personengruppen vor.
66 Anrufe sowie eine Onlineanfrage verzeichnete die städtische Schuldnerberatung im vergangenen Januar. Laut der Beratungsstelle handelt es sich hier um einen durchschnittlichen Wert. Es sei allerdings in den kommenden Monaten perspektivisch mit einem Anstieg aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie zu rechnen, so die Schuldnerberatung. Auch die Reform des Insolvenzrechts im Dezember 2020, die unter anderem Insolvenzverfahren für Ratsuchende attraktiver gestaltet, könne zukünftig zu einer steigenden Nachfrage beitragen. Denn von der Reform sollen auch Privatpersonen profitieren, die durch die Pandemie in die Insolvenz geraten sind.
Während einige Schuldnerberatungsstellen bereits Wartelisten führen oder Hilfesuchende sogar abweisen müssen, hat die städtische Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle noch Kapazitäten und keine langen Wartezeiten. In der Telefonsprechstunde erhalten Betroffene, die noch nicht von der Stelle beraten werden, kurzfristig Informationen und bei Bedarf gibt es auch zeitnahe Termine für weitere Beratungsgespräche.
Für einen möglichen Anstieg in Beratungsbedarf ist die Beratungsstelle gewappnet: Abhängig davon, wie sich die Nachfrage entwickelt, wird geprüft, ob eine Ausweitung der städtischen Angebote notwendig ist.
Ratsuchende können die Beratungsstelle der Stadt Hannover montags und mittwochs zwischen 9 und 12 Uhr sowie donnerstags zwischen 13.30 und 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 0511-168-43914 erreichen.
Qualifizierte Schuldnerberater*innen geben kostenfrei Tipps und Auskünfte. Per E-Mail ist die Schuldner- und Insolvenzberatung unter [email protected] zu erreichen, auch eine anonyme Beratung ist zunächst möglich. Weitere Informationen sind zu finden auf www.hannover.de unter dem Stichwort „Schuldner- und Insolvenzberatung“.
HCN/ds