Neubau der Dornröschenbrücke – Stadt untersucht verschiedene Möglichkeiten zur Führung des Radverkehrs während der Bauzeit

Symbolbild

Hannover – Wie bereits bekannt ist, plant die Landeshauptstadt Hannover (LHH), die in den Fünfzigerjahren errichtete Dornröschenbrücke, die über die Leine führt und die Stadtteile Linden-Nord und Nordstadt miteinander verbindet, durch einen Neubau zu ersetzen.

Grund für den Abriss ist, dass die Brücke nur noch zeitlich begrenzt tragfähig ist. Nach den derzeitigen Planungen wird das Bauwerk vom zweiten Quartal 2022 bis zum vierten Quartal 2023 für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen nicht zur Verfügung stehen. Alternative Möglichkeiten zur Führung des Verkehrs der stark frequentierten Brücke während des Neubaus sind derzeit in Planung.

Die LHH hat zur Ermittlung der Kosten für eine Behelfsbrücke zwei führende Unternehmen angefragt, die Behelfsbrücken vermieten. In beiden Fällen würde es sich um Fachwerktypenbrücken aus Stahl handeln, welche sich als Standardkonstruktion für Geh- und Radwegbehelfsbrücken mit einer Breite von 2,50 m allgemein bewährt haben. Die Gesamtkosten inklusive der Gründung der Widerlager an Land, den Pfeilern im Fluss, den Anschlüssen an die vorhandenen Wegeverbindungen sowie für die anschließenden Rückbaumaßnahmen liegen bei circa 700.000 Euro.

Auch der Einsatz einer Pontonbrücke wurde geprüft. Allerdings ist die Leine in diesem Abschnitt eine Bundeswasserstraße erster Ordnung, die sich in der Baulast der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes befindet. Eine durchgängige Sperrung für den Schiffsverkehr auf der Leine wird von der Wasserschifffahrtsverwaltung nicht genehmigt, sodass diese Alternative grundsätzlich ausscheidet.

Da eine Behelfsbrücke aufgrund der beengten Verhältnisse nicht unmittelbar neben der Dornröschenbrücke gebaut werden könnte (u. a. wegen der Baustelleneinrichtung und -logistik), böte sich die Errichtung einer solchen Brücke nur auf Höhe des Durchlasses unterhalb des Bremer Damms zur Straße In den Kämpen an. Dies stellt allerdings für den Alltagsverkehr in Richtung Königsworther Platz / Innenstadt keine gute Alternative dar.

Aufgrund der dargestellten Punkte – wenig komfortable Breite und ungünstige Lage der Brücke, mit umwegiger Führung in Richtung Innenstadt und relativ hohen Kosten – beabsichtigt die Verwaltung, weitere Alternativen für eine zügige und sichere Rad- und Fußwegeführung in Richtung Innenstadt während der Ausfallszeiten der Dornröschenbrücke als Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten.

Weiteres Vorgehen und Untersuchung alternativer Lösungen für die Verkehrsführung während der Bauzeit

Für die im Laufe des Jahres 2021 anstehende Entscheidungsfindung durch die Stadtbezirksräte und die Ratsgremien sollen Lösungsansätze aufgezeigt werden, die eine möglichst zügige, direkte, aber auch komfortable und sichere Führung des Rad- und Fußverkehres während der Bauzeit der neuen Dornröschenbrücke ermöglichen. Dabei ist aus Nachhaltigkeitsgründen mit zu bewerten, ob es sich jeweils „nur“ um eine temporäre oder eine auch dauerhafte Lösung handelt.

Im Einzelnen wird aus heutiger Sicht untersucht und der Variante „Behelfsbrücke In den Kämpen“ gegenübergestellt:

  • ob und unter welchen Voraussetzungen die Bauzeit für den geplanten Ersatzneubau an alter Stelle deutlich spürbar verringert werden könnte;
  • ob und mit welchen Konsequenzen es möglich wäre, einen Ersatzneubau für die Dornröschenbrücke direkt neben der alten Brücke zu errichten, um diese parallel zum Neubau noch eine Weile nutzen zu können und so die Sperrzeit zu minimieren;
  • ob und unter welchen Bedingungen – vor allem auch zeitlichen Voraussetzungen – eine Erweiterung der Justus-Garten-Brücke zunächst für den Umleitungsverkehr realistisch möglich wäre, um dann als Dauerlösung zu dienen (dabei wird auch eine zweite parallele Brücke ausschließlich für den Fuß- oder Radverkehr bewertet);
  • oder ob und wie eine attraktive Alternative „auf Zeit“ oder „auf Dauer“ über eine Verbesserung der Wegeführung über die Leinertbrücke im Zuge der Spinnereistraße (durch Ausbau der Radverkehrsanlagen auf dieser Verbindung) angeboten werden kann.

Bei allen Lösungen ist die Netzwirkung der Maßnahmen für den Radverkehr mit zu betrachten und zu bewerten, da auch die Zuführung zu und Ableitung von den Brücken entsprechend gut funktionieren muss. Außerdem soll keine Verlagerung der Problematik auf andere Stellen im Netz erfolgen. Gegebenenfalls sind hier begleitende Maßnahmen vorzusehen.

Ebenso werden in die Abwägung der Alternativen die zwar nicht vollständig zu erfassenden, durch die „Bike Citizen“-App, aber insgesamt gut nachvollziehbaren Wege (Hauptbeziehungen) miteinfließen. Auch der über die Zählstellen erfasste tageszeitliche Verlauf der Radverkehre (Belastungsspitzen an Werktagen und Wochenenden bzw. Feiertagen) wird mit berücksichtigt. Die Verwaltung wird zu ihren Bewertungen und Vorschlägen zudem eine Stellungnahme des ADFC einholen.

HCN/ds