Finanzielle Unterstützung für Chancengleichheit – BuT-Postmappen für Erstklässler

Finanzielle Unterstützung für Chancengleichheit - BuT-Postmappen für Erstklässler
Christine Stein, stellvertretende Schulleiterin, (v.l.), Dezernentin Dr. Andrea Hanke und Felix Albrecht, Leiter des Teams Bildungs- und Teilhabeleistungen der Region Hannover mit den Kindern des „Räuber-Hauses“ der Grundschule Otfried-Preußler Schule. / ©Region Hannover

Hannover – Die Einschulung ist nicht nur ein aufregender neuer Lebensabschnitt für Kinder, sondern auch eine finanzielle Belastung für viele Eltern. Um Chancengleichheit zu gewährleisten, unterstützt die Region Hannover Kinder und Jugendliche mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) finanziell.

Zugang zu diesen Leistungen

Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen vom Sozialamt oder Bürgergeld beziehen, können über BuT finanzielle Förderungen beantragen. Um den Eltern und Erstklässlern den Zugang zu diesen Leistungen zu erleichtern, hat das BuT-Team in den vergangenen Wochen Postmappen an 200 Grund- und Förderschulen in der Region Hannover versandt.

BuT-Postmappen

Die BuT-Postmappen enthalten nicht nur Informationen über Fördermöglichkeiten und Beratungsstellen, sondern auch Broschüren aus dem Fachbereich Umwelt und der Politischen Bildung. „Mit dem BuT-Paket unterstützt die Region Hannover Familien dabei, die finanziellen Herausforderungen des Schulbeginns zu bewältigen und ihre Kinder bestmöglich zu fördern“, erklärt Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziales, Teilhabe, Familie und Jugend.

Dank BuT können Schülerinnen und Schüler beispielsweise kostenlos in der Schule Mittag essen, Kosten für Tagesausflüge und Klassenfahrten werden übernommen und es wird eine Pauschale für Schulbedarf zum Beginn eines Schulhalbjahres ausgezahlt. Auch Nachhilfe und Freizeitaktivitäten wie Vereinsmitgliedschaften oder Zeltlager können über BuT finanziert werden.

Alexandra Vanin, Schulleiterin der Ottfried-Preußler-Grundschule, betont die Bedeutung dieser Unterstützung: „Das ist von großer Bedeutung, damit die Kinder auch am sozialen Leben teilhaben können und nicht aufgrund finanzieller Engpässe von Aktivitäten wie Schwimmunterricht, Musikschule oder dem gemeinsamen Kinobesuch mit Gleichaltrigen ausgeschlossen werden.“

Anspruchsberechtigung

Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 18. Lebensjahr und im Falle des Schulbesuchs bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie Leistungen vom Jobcenter oder dem Sozialamt erhalten. Auch Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag von der Familienkasse bekommen, können BuT-Leistungen beantragen. Selbst Familien mit geringem Einkommen, die keine Sozialleistungen beziehen, können einen Antrag stellen.

Weitere Infos

Für offene Fragen und Beratung steht das Servicebüro der Region Hannover zur Verfügung. Weitere Informationen zu den BuT-Leistungen finden Interessierte auf www.hannover.de/BuT oder können die BuT-Servicehotline unter Tel. (0511) 61 62 63 64 kontaktieren.

HCN/aw