Bedarfszuweisungen für Maßnahmen im Brandschutzbereich 2022: Stadt Laatzen erhält 315.000 Euro für die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges

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Hannover – Der Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Stephan Manke, hat heute (20.09.2022) dem Bürgermeister der Stadt Laatzen, Kai Eggert, einen Förderbescheid in Höhe von 315.000 Euro überreicht. Damit unterstützt das Land die Stadt Laatzen bei der Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10).

In diesem Jahr erhalten insgesamt 28 besonders finanzschwache Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen Unterstützung bei Investitionen im sog. „Aufgabenbereich Brandschutz“. Rund 16 Mio. Euro werden dafür im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs aus dem Bedarfszuweisungsfond bereitgestellt.

Staatssekretär Manke: „Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in ganz Niedersachsen beweisen Tag für Tag ihr herausragendes ehrenamtliches Engagement und übernehmen damit eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft – besonders deutlich wird das immer wieder im Bereich der Feuerwehren. Als Land Niedersachsen ist es uns ein wichtiges Anliegen, den Erhalt und die Modernisierung der Feuerwehrinfrastruktur weiter voranzutreiben und dabei gerade auch die finanzschwachen Kommunen zu unterstützen und die Feuerwehren zeitgemäß und modern auszustatten. Die niedersächsischen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner erwarten zu Recht gute Ausbildungsbedingungen, eine zeitgemäße Ausstattung und eine angemessene Unterbringung – dafür tragen wir als Land unseren Teil bei.“

Gefördert werden im aktuellen Verfahren wichtige Investitionen in den Bereichen Brandschutz und Hilfeleistungen. Dazu gehören neben Baumaßnahmen an Feuerwehrgebäuden, die Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen sowie Brandschutzmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen.

In den vergangenen Jahren konnten viele insbesondere finanzschwache Kommunen in diesen Bereichen nicht in wünschenswertem Umfang investieren.

Zum Hintergrund:

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Gebietskörperschaften im Wesentlichen um Kommunen, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.

In den kommenden Wochen werden noch weitere niedersächsische Kommunen entsprechende Zuweisungsbescheide erhalten.

HCN/nh