Hannover – Mit der Aufstellung des Haushaltes für die Jahre 2021/2022 ist vorgesehen, den Zuschussbedarf für die städtischen Friedhöfe um 510.000 Euro zu senken und in der Folge die Friedhofsgebühren zu erhöhen. Das wäre die erste Erhöhung seit zwölf Jahren.
Der entsprechenden Beschlussvorlage hat der Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen heute (3. Mai) mehrheitlich zugestimmt. Die abschließende Entscheidung obliegt dem Rat der Landeshauptstadt Hannover.
Die Gebühren für die städtischen Friedhöfe sind seit 2009 unverändert. In der Zeit bis 2019 waren die Einnahmen konstant, es haben sich jedoch die Ausgaben erheblich erhöht. Im Zeitraum zwischen 2009 und 2019 gab es Steigerungen bei den Personalausgaben um rund 3,5 Millionen Euro, insbesondere in Folge von Tariferhöhungen. Außerdem sind die Kosten für interne Leistungen in der gleichen Zeit um mehr als vier Millionen Euro gestiegen. Dadurch hat sich der Zuschussbedarf für die städtischen Friedhöfe innerhalb von zehn Jahren von 2.640.000 Euro (2009) auf 5.175.000 Euro (2019) beinahe verdoppelt.
Die Friedhofsverwaltung rechnet für den Kalkulationszeitraum 2021/2022 mit einem Zuschussbedarf aus dem städtischen Haushalt von 6.245.000 Euro.
„Wir haben in den vergangenen Jahren erheblich gegengesteuert, um die Ausgaben zu reduzieren. Dies ist unter anderem durch Stellenstreichungen erfolgt. Mit neuen Grabarten, wie zum Beispiel der Beisetzung im Wald oder an Bäumen, ist es gelungen, Angehörigen attraktive pflegearme Angebote zu machen. Diese und weitere Grabarten führen dazu, dass die Zahl der Beisetzungen hoch und die Einnahmen konstant bleiben.
Leider reichen diese Maßnahmen nicht aus, die Kostensteigerungen aufzufangen“, begründet Hannovers Erste Stadträtin und Wirtschafts- und Umweltdezernentin Sabine Tegtmeyer-Dette die Notwendigkeit, die Gebühren um rund acht Prozent anzuheben. „Die städtischen Friedhöfe sind ein Kleinod in der Stadt. Die parkähnlichen Anlagen bieten den Angehörigen einen würdigen Ort der Trauer, und Besucher*innen schätzen die besondere Atmosphäre unserer Friedhöfe. Diese Anlagen zu pflegen und zu erhalten, ist der Stadt ein besonderes Anliegen. Daher werden die erforderlichen Maßnahmen zum Erhalt der denkmalgeschützten Anlagen durch einen Zuschuss aus dem allgemeinen Haushalt finanziert und sind nicht Bestandteil der Gebühren.
Davon profitieren auch die Menschen, die eine Grabstätte erworben haben“, erläutert die Erste Stadträtin.
Die Gebühren für eine Beisetzung bestehen in der Regel aus mehreren Positionen. Fasst man die Kosten für die Nutzungsrechte, die Beisetzung, die Kapellennutzung und die Nutzung der Leichenhalle zusammen, steigen die Gesamtkosten je nach Grabart zwischen 90 und 226 Euro. „Die Gebühren für die Nutzung der städtischen Friedhöfe werden für 20 Jahre erhoben. Vor dem Hintergrund und auch aufgrund der seit 2009 stabilen Gebühren halten wir es für vertretbar, sie anzuheben.
Denn auch mit den vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen besteht weiterhin ein erheblicher Zuschussbedarf bei den städtischen Friedhöfen. Diesen zu reduzieren ist aufgrund der vielfältigen Aufgaben und der aktuellen Haushaltslage der Stadt leider unumgänglich,“ führt Tegtmeyer-Dette weiter aus.
Vertretbar seien diese Erhöhungen auch in Relation zu den Umlandkommunen. Auch die Umlandkommunen haben in den vergangenen Jahren die Friedhofsgebühren erhöht, so dass Hannover schon seit einigen Jahren nicht mehr die höchsten Gebühren erhebt.
Nach der jetzt beschlossenen Gebührenerhöhung belegt die Landeshauptstadt je nach Art der Grabstätte im Vergleich mit den Friedhofsgebühren der Umlandkommunen die Plätze zwei bis acht.
Wenn der Rat der Stadt der Beschlussvorlage zustimmt, wird die neue Gebührensatzung voraussichtlich zum 1. Juli in Kraft treten.
HCN/ds