Ab Montag starten die Bewohnerparkzonen in der Calenberger Neustadt von Hannover

Die neuen Bewohnerparkzonen in der Calenberger Neustadt starten am 3. März und bieten Anwohnern eine bessere Parkraumnutzung
Einwohnerparken in der Calenberger Neustadt ab Montag. Foto: Symbolbild

Hannover – Die neuen Bewohnerparkzonen in der Calenberger Neustadt starten am 3. März und bieten Anwohnern eine bessere Parkraumnutzung.

Einführung der Bewohnerparkzonen

In den innerstädtischen und stadtnahen Wohn- und Mischgebieten der Landeshauptstadt Hannover herrscht ein intensiver Wettbewerb um den begrenzten Parkraum. Anwohner, Beschäftigte, Kunden, Besucher, Dienstleister und Lieferanten kämpfen um die verfügbaren Stellplätze. In der Calenberger Neustadt ist diese Situation seit Jahren ein großes Ärgernis für die Anwohner. Um dem entgegenzuwirken, beschloss der Bezirksrat Mitte im vergangenen Jahr die Einführung von Bewohnerparkzonen. Ab Montag, dem 3. März, werden diese neuen Parkzonen in Betrieb genommen.

Abschluss der Arbeiten

Die Arbeiten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen F, G und H in der Calenberger Neustadt sind nun abgeschlossen. Die erforderliche Beschilderung sowie die Parkscheinautomaten wurden installiert, und die notwendigen Fahrbahnmarkierungen sind aufgebracht. Wie bereits im November angekündigt, werden die Bewohnerparkzonen ab Montag sukzessive in Betrieb genommen.

Informationen zur Antragstellung

Hilfreiche Informationen zur Antragstellung für Bewohnerparkausweise sind unter www.bürgeramt-hannover.de zu finden. Eine Online-Beantragung ist ebenfalls möglich. Der Online-Antrag wird zeitnah bearbeitet und innerhalb von etwa zwei Wochen an die hannoversche Meldeanschrift versandt.

Voraussetzungen für den Online-Antrag

Für einen Online-Antrag benötigen Anwohner folgende Unterlagen:

  • Meldeanschrift in einer hannoverschen Bewohnerparkzone
  • Daten für eine Bezahlung mit PayPal, Kreditkarte oder giropay
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kfz-Zulassungsbescheinigung
  • Nutzungsbescheinigung, falls Fahrzeugnutzer und Fahrzeughalter nicht identisch sind

Sollte eine berechtigte Person noch nicht in Hannover angemeldet sein oder die Online-Beantragung aus anderen Gründen nicht funktionieren, kann diese Person das Bürgeramt ihrer Wahl aufsuchen. Ein Termin kann gebucht werden oder man kann an einem Donnerstag mit Wartezeit ein Bürgeramt besuchen (außer Bürgeramt Schützenplatz).

Regelungen innerhalb der Zonen

Innerhalb der neuen Zonen gibt es drei verschiedene Parkregelungen. In einigen Straßen dürfen nur Anwohner mit einem kostenpflichtigen Bewohnerausweis gebührenfrei parken (Trennprinzip). In anderen Straßen haben Anwohner mit einem Bewohnerparkausweis gebührenfrei und Besucher kostenpflichtig die Möglichkeit zu parken (Mischprinzip). Darüber hinaus gibt es Straßenabschnitte mit einer reinen Parkscheinregelung, bei der sowohl Besucher als auch Anwohner innerhalb der ausgewiesenen Bewirtschaftungszeiten einen Parkschein ziehen müssen. Die jeweils gültigen Regelungen sind vor Ort an der Beschilderung zu erkennen.

HCN/rw