Zahlreiche Verstöße von Fahrradfahrern festgestellt

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    Hannover – Beamte der Polizeiinspektion Süd haben am Dienstag (25.06.2019) den Fokus auf das Fehlverhalten von Zweiradfahrern gelegt. Bei ihren mehrstündigen Kontrollen haben sie insgesamt 122 Verstöße geahndet.

    In der Zeit von 07:00 Uhr bis 14:30 Uhr hatten sich die Beamten aus allen Dienststellen der PI Süd an vier Örtlichkeiten (Meyers Garten in Misburg, Marienstraße, Kronsbergstraße, Abelmannstraße) positioniert.

    Zusätzlichen unterstützen Streifenwagenbesatzungen sowie Fahrradstreifen die Kontrollen. Von den 122 festgestellten Verstößen wurde der Großteil von Radlern begangen.

    Die Zahlen im Detail: 85 Fahrradfahrer fuhren auf der falschen Radwegseite und 27 Zweiradfahrer missachteten das Rotlicht einer Ampel. Darüber hinaus nutzten fünf Personen verbotswidrig ein Handy während der Fahrt mit ihrem Rad und eine Person war widerrechtlich auf einem Gehweg unterwegs.

    Bemerkenswert im negativen Sinne war das Verhalten eines Fahrradfahrers, der auf der falschen Radwegseite fuhr. Unmittelbar nach der ersten Kontrolle bemerkten Zivilpolizisten, dass dieselbe Person erneut auf der falschen Seite unterwegs war und zusätzlich das Rotlicht einer Ampel missachtete.

    Nun erwarten ihn insgesamt drei Verkehrsordnungs-widrigkeitenanzeigen. Auch drei Verstöße von Autofahrern stellten die Polizisten fest. So hatte ein Fahrer keinen Sicherheitsgurt angelegt und ein zweiter parkte verbotenerweise auf einem Behindertenparkplatz.

    Der dritte Verstoß wurde an der Hildesheimer Straße/Peiner Straße bemerkt, als ein Autofahrer beim Linksabbiegen eine Fahrradfahrerin offenbar übersah. Die bevorrechtigte Frau konnte eine Kollision nur noch durch Bremsen verhindern.

    Zusätzlich leiteten die Beamten gegen einen 21-jährigen Hannoveraner ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.

    Er war gegen 11:45 Uhr mit seinem E-Scooter, der 20 km/h schnell fuhr, entlang der Hildesheimer Straße in Laatzen unterwegs und konnte keinen Versicherungsschutz für das Fahrzeug nachweisen. Dem jungen Mann wurde die Weiterfahrt mit seinem Gefährt untersagt.

    HCN/kk