Hauptzollamt Hannover enttarnt Geschäftsmodell eines Subunternehmers

    Üstra Stadtbahn. Foto: Martin Bargiel

    Hauptzollamt Hannover enttarnt Geschäftsmodell eines Subunternehmers 164.000 Euro Schaden verursacht – 1 Jahr Freiheitsstrafe kassiert

    Hannover (ots) – Ein 57-Jähriger Mann aus der Region Hannover war für ein Unternehmen der KFZ-Logistik als Fahrer tätig. Im Jahr 2009 übernahm er seinen Arbeitsbereich als Subunternehmer von seinem ehemaligen Arbeitgeber. Sein Geschäftsmodell war simpel gestrickt: Er setzte zahlreiche Personen für sein Subunternehmen als Fahrer und Fahrzeugpfleger ein.
    Eine Anmeldung zur Sozialversicherung unterblieb. Seine Angestellten führte er als selbstständige Unternehmer.

    Doch das Hauptzollamt Hannover entdeckte die Mauscheleien und zog die Deutsche Rentenversicherung hinzu. Diese stellte in einer Prüfung fest, dass in allen Fällen keine selbstständige Tätigkeit ausgeführt wurde, da die Arbeitnehmer ausschließlich auf Weisung handelten. Bis zum Jahr 2017 beschäftigte er auf diese Weise insgesamt 94 Arbeitnehmer, die als geringfügig verdienende Mitarbeiter entlohnt wurden.
    Die „selbstständigen“ Fahrer wurden nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Damit verursachte der 57-Jährige bei zwölf Sozialversicherungen ein Gesamtschaden von 164.000 Euro. Das Amtsgericht Hannover erließ einen Strafbefehl und verurteilte den 57-Jährigen wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 203 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde auf Bewährung für drei Jahre ausgesetzt. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung des erlangten Vermögensvorteils von 164.000 Euro an. Das Urteil ist rechtskräftig.

    GCN/Sa