Bundesautobahn (BAB) 2: Polizei kontrolliert Schwerlastverkehr und ahndet bei 39 überprüften Fahrzeugen über 90 Verstöße

    Foto: Polizeidirektion Hannover/ Autotransporter

    Hannover – Am Montag, 07.02.2022, haben Einsatzkräfte der Polizei Hannover auf der BAB 2 zwischen Hämelerwald und dem Rasthof Lehrter See insgesamt 39 Lkw-Fahrer kontrolliert. Dabei stellten sie innerhalb von etwa sechs Stunden zahlreiche Verstöße fest und untersagten sechs Fahrern die Weiterfahrt.

    Im Rahmen einer bundesweiten Kontrollaktion beteiligte sich die Polizei Hannover an der Überwachung des gewerblichen Güterverkehrs. Darauf spezialisierte Kräfte der Polizeiinspektion Besondere Dienste kontrollierten auf der BAB 2 zwischen Hämelerwald und dem Rasthof Lehrter See 39 Lkw- und Sprinter-Fahrer. Von etwa 13:30 Uhr bis 20:00 Uhr stellten die Beamten 91 Verstöße fest.

    Davon beziehen sich 64 auf das Nichteinhalten von Lenk- und Ruhezeiten, 12 auf technische Mängel, vier auf zu niedrigem Sicherheitsabstand, drei auf Überlänge oder -höhe und drei Verstöße gegen ein bestehendes Überholverbot. Zwei Fahrer nutzten ihr Mobiltelefon während der Fahrt, ein Weiterer war nicht angeschnallt. Darüber hinaus ergab die Überprüfung von Fahrtenschreibern zwei Geschwindigkeitsverstöße. Zwei Fahrzeuge transportierten Gefahrgut, obwohl sie keine entsprechenden Kennzeichnungen hatten. Die Polizei ermittelt auch wegen einer mangelhaften Ladungssicherung und zweier Fälle, bei denen kein erforderlicher Fahrtenschreiber eingebaut war.

    Die Polizei ahnte die Verstöße mit zehn Sicherheitsleistungen im vierstelligen Bereich, drei Vermögensabschöpfungen und einer Verwarnung. Sechs Fahrern wurde die Weiterfahrt zunächst untersagt.

    Gegen 09:30 Uhr überprüften die Einsatzkräfte einen Autotransporter, der Neuwagen der Marke Hyundai mit einem speziellen zweistöckigen Auflieger geladen hatte. Messungen ergaben eine Überlänge des Sattelzuges aufgrund der oberen Transportschiene samt Pkw. Der 24-jährige Fahrer der Sattelzugmaschine durfte seine Fahrt nicht fortsetzen und musste ein Neufahrzeug mit Hilfe eines Kollegen auf einen anderen Transporter umladen. Dem verantwortlichen Transportunternehmen droht nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Genauso erging es dem Fahrer eines Sattelzuges, der Neuwagen von Porsche transportierte.

    HCN/CU