Hannover bereitet Verordnung zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung freilaufender Katzen vor

Seelze – Bei der Landeshauptstadt Hannover wird gegenwärtig eine Verordnung zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von freilaufenden Katzen entworfen. Seit Langem fordern Tierschutzverbände eine gesetzliche Pflicht für private HalterInnen, ihre frei laufenden Kater und Katzen kastrieren zu lassen, um der Vermehrung entgegenzuwirken.

Bei der Verordnung, die noch in diesem Jahr umgesetzt werden soll, werden Hinweise der Tierschutzverbände und die Erfahrungen in anderen Kommunen einbezogen und berücksichtigt. Zukünftig müssen HalterInnen von Katzen, die unkontrollierten Freigang erhalten und Personen, die frei lebenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellen, diese Katzen von einer/m TierärztIn kastrieren und kennzeichnen lassen. Zudem ist das Tier in einem Haustierregister anzumelden. Ausnahmen gelten für Katzen, die jünger als fünf Monate sind. Auch für Zuchtkatzen könnten im Einzelfall Ausnahmen von dieser Verpflichtung gemacht werden.

In Kürze werden die betroffenen Verbände zum Entwurf der Verordnung angehört und anschließend wird die entsprechende Drucksache zur Entscheidung durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover auf den Weg gebracht.

Das Land Niedersachsen macht die Maßnahme mit seiner „Subdelegations-Verordnung“ möglich. Die erlaubt Städten und Gemeinden ausdrücklich, mit einer kommunalen Tierschutzverordnung Privatleuten die Kastration ihrer frei laufenden Katzen vorzuschreiben.

Die Stadt Hannover sieht darin einen wichtigen Schritt für einen verbesserten Tierschutz für Katzen. So sollen freilaufende Katzen künftig stärker vor Verwahrlosung, Hunger und Krankheiten geschützt und die Tierheime entlastet werden.

SCN/stadthannover/jh