Zoll und Polizeidirektion Hannover kontrollieren E-Bikes im Stadtgebiet für mehr Verkehrssicherheit

Zoll und Polizeidirektion Hannover kontrollieren E-Bikes im Stadtgebiet für mehr Verkehrssicherheit
Foto: Symbolbild

Hannover – Die Kontrolle von E-Bikes im Stadtgebiet Hannover zeigt die Wichtigkeit von Haftpflichtversicherung und Fahrerlaubnis für Verkehrssicherheit.

Kontrollen im Stadtgebiet Hannover

Am Donnerstag, dem 27. Februar 2025, führten Zoll und Polizeiinspektion Besondere Dienste zwischen 11:00 Uhr und 14:30 Uhr im Stadtgebiet Hannover eine gemeinsame Kontrolle von E-Bikes durch. Bei dieser Aktion wurden mehrere Verstöße festgestellt, insbesondere fehlende Haftpflichtversicherungen und nicht vorhandene Fahrerlaubnisse.

Rechtslage zu E-Bikes

Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h und einer Motorleistung von höchstens 250 Watt gelten als Pedelecs und benötigen keine Versicherung oder Fahrerlaubnis. E-Bikes, die ohne Tretunterstützung gefahren werden können, werden als Kleinkrafträder oder Mofas eingestuft und erfordern eine Haftpflichtversicherung sowie je nach bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit eine Prüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis.

Ergebnisse der Kontrolle

S-Pedelecs mit Tretunterstützung bis 45 km/h und einer Motorleistung bis 4.000 Watt gelten ebenfalls als Kleinkrafträder und benötigen eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie eine Haftpflichtversicherung. In den vergangenen Wochen stellte die Polizei vermehrt fest, dass im Stadtgebiet genutzte E-Bikes keine erforderliche Versicherung aufwiesen und die Fahrer nicht im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis waren.

Die gezielten Kontrollen am 27. Februar 2025 konzentrierten sich nicht nur auf Privatnutzer, sondern auch auf Fahrer von Lieferdiensten, die E-Bikes für ihre Auslieferungen nutzen. Rund um die Verkehrsknotenpunkte Aegidientorplatz, Königsworther Platz und Hamburger Allee Ecke Celler Straße kontrollierten die Einsatzkräfte insgesamt 28 Fahrzeuge und deren Fahrer.

In zehn Fällen wurde festgestellt, dass die erforderliche Haftpflichtversicherung fehlte, und in neun Fällen besaßen die Fahrzeugführer nicht die notwendige Fahrerlaubnis. Bei den 19 Personen, die durch den Zoll kontrolliert wurden, besteht in 12 Fällen weiterer Prüfbedarf, unter anderem aufgrund möglicher Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht des Arbeitgebers oder fehlender ausländerrechtlicher Genehmigungen.

Aufklärung über die Rechtslage

Die Kontrolle diente nicht nur der Verfolgung der genannten Verstöße, sondern auch der Aufklärung über die Rechtslage beim Nutzen eines E-Bikes. Eine klare Kenntnis der Bestimmungen steigert die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Kleinkrafträder und Mofas, die nicht typgenehmigt sind, dürfen gemäß der Verordnung (EU) 168/2013 nicht auf dem europäischen Binnenmarkt verkauft werden. In Deutschland kann bei einem Verstoß ein Bußgeldverfahren gegen die Hersteller und Händler dieser nicht typgenehmigten Fahrzeuge eingeleitet werden. Trotz dieser Regelung sind solche Fahrzeuge im Internet erhältlich.

Die beteiligten Behörden weisen darauf hin, dass die Nutzung eines nicht versicherten oder nicht typgenehmigten E-Bikes erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Fahrer sollten sich daher vor dem Kauf und der Inbetriebnahme eines E-Bikes über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen informieren, um Bußgelder oder strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden.

HCN/aw