„Wir müssen das ändern – Kampagne gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“

Hannover – „Wir müssen das ändern“ ist das Motto einer Informationskampagne für Mitarbeitende der Landeshauptstadt Hannover, die aus Anlass des Weltfrauentages am 8. März offiziell startet.

Oberbürgermeister Stefan Schostok, die stellvertretende städtische Gleichstellungsbeauftragte Maren Gehrke und Karin Gödecke, Vorsitzende des Gesamtpersonalrates (GPR), haben heute (7. März) Plakat, Wanderausstellung und Broschüre vorgestellt.

„Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz geht alle an – unabhängig von Geschlecht, konkretem Arbeitsumfeld oder aktuellen Anlässen“, unterstreicht Schostok. „Wir wollen mit der Kampagne alle Mitarbeitenden sensibilisieren – und machen deutlich, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bei der Landeshauptstadt Hannover nicht toleriert und eine Bagatellisierung nicht akzeptiert wird.“

„Aufklärung, offene Kommunikation und Information sind die Grundlage für ein Arbeitsklima, in dem sexuelle Belästigung keinen Platz hat“, erläutert Gehrke. „Die Kampagne ‚Wir müssen das ändern‘ erklärt, was sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist, zeigt die möglichen Folgen für Betroffene auf, gibt einen Überblick über die Angebote und Maßnahmen der Stadt Hannover und veranschaulicht Handlungsoptionen gegen sexuelle Belästigung.“

„Mit der Kampagne geht es uns darum, das gute Arbeitsklima bei der Stadt weiter zu fördern und zu unterstützen – und dabei dem Thema den notwenigen Raum zu geben“, hebt Gödecke hervor. „Nicht weil es eine besonders hohe Anzahl bekannter Fälle geben würde, sondern um einerseits präventiv tätig zu sein und um anderseits auch zu zeigen, dass die Mitarbeitenden bei einer Konfrontation nicht allein gelassen werden.“ 

Die Kampagne bietet Plakate für die Dienststellen, auf denen der Oberbürgermeister und die GPR-Vorsitzende deutlich sagen, worum es geht: Um Respekt und ein Arbeitsklima, das sexueller Belästigung keinen Platz lässt. Eine Broschüre und eine Wanderausstellung erläutern unterschiedliche Aspekte des Themas und nennen Ansprechmöglichkeiten.

Die Kampagne wurde von einer Arbeitsgruppe aus Gesamtpersonalrat, Referat für Frauen und Gleichstellung, den Beauftragten für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, dem Fachbereich Personal und Organisation und der Antidiskriminierungsstelle entwickelt.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu verhindern, ist keine freiwillige Leistung von ArbeitgeberInnen, sondern nach §12 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) rechtlich verpflichtend. Bei der Stadt Hannover gibt es dazu umfassende Dienstvereinbarungen.

HCN/kg