Hannover – Die Wahl eines*einer neuen Oberbürgermeisters*in findet am 27. Oktober statt. Dies hat der Rat in seiner heutigen Sitzung (27. Juni) einstimmig beschlossen.
Falls kein*e Kandidat*in die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erhält, folgt zwei Wochen später eine Stichwahl. Am 10. November treten in diesem Fall die beiden Bewerber*innen an, die in der ersten Wahl die meisten Stimmen bekommen haben.
Die Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen (Bewerber*innen) endet am 23. September um 18 Uhr. Wer gewählt werden will, muss nach Paragraf 80, Absatz 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes EU-Bürger*in sein und am Wahltag das 23. Lebensjahr vollendet haben, darf aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht 67 Jahre alt sein.
Zudem muss jede*r Bewerber*in Unterstützungs-unterschriften von 320 Wahlberechtigten vorlegen. Wahlvorschläge der aktuellen Ratsparteien und Wählergruppen sind von dieser Pflicht ausgenommen. Weitere Einzelheiten veröffentlicht die Landeshauptstadt Hannover am kommenden Montag (1. Juli) in einer amtlichen Bekanntmachung.
Die Wahl eines neuen Stadtoberhaupts ist erforderlich, weil Oberbürgermeister Stefan Schostok die Versetzung in den Ruhestand aus besonderen Gründen beantragt hatte und der Rat diesem Antrag zugestimmt hat. Die Kommunalaufsicht hat diese Entscheidung Ende Mai bestätigt.
HCN/kk