Verkaufsstart von Silvesterfeuerwerk am 29. Dezember – Böllerverbot in der City

Silvesterfeuerwerk am 29. Dezember – Sicherheit steht an erster Stelle. Tipps und Böllerverbot in der City für ein stressfreies Fest
Böllerverbotszone. Foto: Karte

Hannover – Verkaufsstart von Silvesterfeuerwerk am 29. Dezember – Sicherheit steht an erster Stelle. Tipps und Böllerverbot in der City für ein stressfreies Fest.

Verkauf von Silvesterfeuerwerk

Der Verkauf von Silvester-Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 an Verbraucher ist in diesem Jahr in der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember gestattet. Zu dieser Kategorie gehören Raketen, Fontänen, Verbundfeuerwerke, Heuler, Batteriefeuerwerke und Bodenknallkörper mit einer bestimmten Maximalmenge an Schwarzpulver.

Sicherheitshinweise und rechtliche Regelungen

Um sicherzustellen, dass der Jahreswechsel für alle ein friedliches und unfallfreies Ereignis bleibt und nicht in der Notaufnahme endet, erinnert die Landeshauptstadt an die wichtigsten Sicherheitshinweise und rechtlichen Regelungen und gibt Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern:

  • Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist nur an Personen ab 18 Jahren erlaubt.
  • Das Abbrennen ist ausschließlich am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026 erlaubt.
  • Außerhalb dieser gesetzlich zugelassenen Zeit stellt das Zünden von Feuerwerkskörpern eine Ordnungswidrigkeit dar.
  • Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist grundsätzlich verboten.
  • Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren sind nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1 zugelassen.

Tipps für ein sicheres Silvesterfeuerwerk

Weitere Tipps für ein sicheres Silvesterfeuerwerk:

  • Finger weg von dubiosen „Super-Knallern“ – nur zertifiziertes Feuerwerk verwenden.
  • Anleitung beachten und Abstand halten: zu Menschen, Gebäuden und Fahrzeugen.
  • Keine Experimente! Selbstgebastelte oder manipulierte Feuerwerkskörper sind extrem gefährlich und verboten.
  • Kinder und Tiere schützen: Feuerwerkskörper von Kindern fernhalten.
  • Alkohol und Feuerwerk – eine schlechte Kombination!
  • Sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore rechtzeitig schließen.
  • Umwelt im Blick behalten! Feuerwerksreste einsammeln und ordnungsgemäß entsorgen.

Böllerverbot in der City

Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern in Teilen der Innenstadt in der Silvesternacht verboten ist. Das Verbot gilt von Mittwoch, 31. Dezember 2025, 20 Uhr, bis Donnerstag, 1. Januar 2026, 3 Uhr. Die Verbotszone erstreckt sich vom Opernplatz über Kröpcke und Georgstraße bis zum Steintor und umfasst ebenso die Karmarschstraße bis zum Platz der Weltausstellung sowie die Bahnhofstraße, den Ernst-August-Platz und den Bereich des Raschplatzes. Darüber hinaus gilt zwischen Raschplatz und Steintor rund um die Uhr ein Waffenverbot.

Frohes und sicheres Silvester

Dr. Axel von der Ohe, Erster Stadtrat und Ordnungsdezernent, äußert den Wunsch, dass alle in der Innenstadt eine schöne und stressfreie Silvesternacht erleben können. „Wenn sich alle an die Regeln halten und aufeinander Rücksicht nehmen, wird dies auch gelingen“, sagt er. „Wir wünschen allen Menschen in Hannover ein frohes und sicheres Silvester 2025 und einen guten Start ins Jahr 2026!“

HCN/aw – Silvesterfeuerwerk am 29. Dezember