Vergabeverfahren für die Ausrichtung der Volksfeste entschieden: AGV erhält Zuschlag

Hannover – Die Arbeitsgemeinschaft für Volksfeste in Hannover (AGV) darf die Oktoberfeste und die Frühlingsfeste 2019 bis 2021 veranstalten. Die Stadtverwaltung hat dafür den Zuschlag für die entsprechenden Dienstleistungskonzessionen erteilt.

„Die AGV hat nach übereinstimmender Auffassung aller Beteiligter die besten und überzeugendsten Bewerbungen abgegeben. Ich freue mich, dass wir in einem geordneten Verfahren eine gute Lösung gefunden haben und die Veranstalterin nun mit angemessenem Vorlauf in die Vorbereitung für 2019 gehen kann“, sagt Hannovers Erste Stadträtin und Wirtschafts- und Umweltdezernentin Sabine Tegtmeyer-Dette.

Für die Durchführung der Frühlings- und Oktoberfeste von 2019 bis 2021 hatte die Landeshauptstadt Hannover im Frühjahr dieses Jahres ein europaweites Ausschreibungsverfahren gestartet. Die Vergabe erfolgte über zwei Lose: getrennt für je drei Frühlingsfeste und drei Oktoberfeste. In einem mehrstufigen Bewertungsverfahren mit Bietergesprächen hat eine Kommission aus MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung mit Beratung durch Ratsmitglieder der AGV den Zuschlag erteilt. Die Ausschreibung und die Kriterien für die Bewertung hatten Stadtverwaltung und politische VertreterInnen gemeinsam in einem konstruktiven Prozess erstellt und wurden im Frühjahr vom Verwaltungsausschuss beschlossen. Neben der AGV gab es eine weitere Bewerbung für beide Volksfest-Typen.

HCN/stadthannover/lw