Verbot von bleihaltiger Büchsenmunition tritt am 1. April in Niedersachsen in Kraft

Ab 1. April ist bleihaltige Büchsenmunition in Niedersachsen verboten. Das Verbot schützt Umwelt und Gesundheit
Jagd-Neuregelung tritt am 1. April in Kraft – Übergangszeit läuft aus. Foto: Symbolbild

Hannover – Ab 1. April ist bleihaltige Büchsenmunition in Niedersachsen verboten. Das Verbot schützt Umwelt und Gesundheit.

Verbot von bleihaltiger Büchsenmunition

In Niedersachsen tritt ab dem 1. April ein umfassendes Verbot der Verwendung von bleihaltiger Büchsenmunition in Kraft. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informiert über die neuen gesetzlichen Regelungen, die auch bleihaltige Flintenlaufgeschosse bei der Jagd betreffen. Jäger sind aufgefordert, sich auf die Änderungen einzustellen und ihre Munition entsprechend anzupassen.

Umwelt- und Gesundheitsschutz im Fokus

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte hebt die Bedeutung der Reduzierung von Umweltbelastungen durch Blei hervor. Der Schutz der Gesundheit von Verbrauchern steht im Vordergrund, da Blei gesundheitsschädlich ist. Ein Eintrag in Wildbret, das als hochwertiges Lebensmittel gilt, soll somit verhindert werden. Die Übergangsfrist von fast drei Jahren gab Jägern ausreichend Zeit, um auf bleifreie Munition umzusteigen.

Hintergrund des Verbots

Das Verbot wurde bereits im Mai 2022 im Zuge der Überarbeitung des Niedersächsischen Jagdgesetzes beschlossen. Moderne bleifreie Jagdmunition hat sich als effektiv und tierschutzgerecht erwiesen. Die Niedersächsischen Landesforsten verwenden seit 2014 ausschließlich bleifreie Büchsenmunition. Viele Bundesländer haben ähnliche Regelungen bereits eingeführt.

REACH-Verordnung und Jagd

Das Landwirtschaftsministerium weist zudem auf die REACH-Verordnung des Europäischen Parlaments hin, die seit Februar 2023 das Verschießen bleihaltiger Schrotmunition in Feuchtgebieten sowie in einem 100 Meter großen Pufferbereich um diese Gebiete verbietet.

HCN/aw – Bleihaltige Büchsenmunition ist künftig verboten