Hannover – Das Tanzverbot vor Ostern in Hannover betrifft öffentliche Veranstaltungen und gilt von Gründonnerstag bis Karfreitag.
Tanzverbot in Hannover
Die Landeshauptstadt Hannover informiert über das Tanzverbot, das gemäß den Regelungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes (NFeiertagsG) in Kraft tritt. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind von Gründonnerstag, dem 17. April, ab 5 Uhr bis zum Ende des Karsamstag, dem 19. April, um 24 Uhr, für insgesamt 67 Stunden untersagt.
Definition öffentlicher Veranstaltungen
Eine Veranstaltung gilt als öffentlich, wenn grundsätzlich jede Person Zugang hat, unabhängig davon, ob ein Entgelt erhoben wird oder nicht. Hintergrundmusik, die in Gaststätten üblich ist, fällt nicht unter diese Regelung.
Besondere Regelungen für Karfreitag
Am Karfreitag sind Veranstaltungen mit Konzerten und Bühnendarbietungen nur dann gestattet, wenn sie den ernsten Charakter des Tages berücksichtigen. Zudem dürfen diese ausschließlich in Räumen ohne Schankbetrieb stattfinden.