Stadt will förderfähige Klassenräume mit mobilen Luftreinigungs- und Lüftungsanlagen ausstatten

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Hannover – Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) beabsichtigt vor dem Hintergrund der in Aussicht gestellten Landesmittel für technische Lüftungsunterstützung an Schulen, die angekündigte Richtlinie zu nutzen, um Fördermittel abzurufen und alle förderfähigen Klassen- und Fachräume mit mobilen Luftreinigungs- und Lüftungsanlagen auszustatten. Voraussetzung ist, dass die Förderbedingungen erfüllbar sind und der Eigenanteil tatsächlich maximal 20 Prozent beträgt. Hierzu hat die Verwaltung heute (15. Juli) den Mitgliedern von Verwaltungsausschuss und Rat eine Informationsdrucksache vorgelegt, die den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen bei der Ausstattung von Schulräumen mit mobilen Luftreinigungs- und Lüftungsanlagen beschreibt.

Seitens des Umweltbundesamtes wird in einer aktuellen Veröffentlichung dargelegt, dass mobile Luftreinigungs- und Lüftungsanlagen in eigentlich gut belüftbaren Räumen nutzungsbedingtes Abweichen von den Lüftungs- Hygiene- und „AHA-Regeln“ in einem nicht konkret zu benennenden Umfang kompensieren können. Diese Aussage ist Basis des Verwaltungshandelns.

Wie viele Räume ausgestattet werden können und wann damit begonnen werden kann, steht derzeit noch nicht fest. Bis zur Veröffentlichung der Förderrichtlinie ist noch offen, wie die Fördermittel auf die Kommunen verteilt werden sollen, welche Bedingungen zu erfüllen sind, ob alle Klassenräume grundsätzlich ausgestattet werden können oder ob einschränkende Kriterien benannt werden.

Sobald das Land die Förderrichtlinie veröffentlicht hat und genügend Geräte und Installateur*innen auf dem Markt verfügbar sind, wird die Stadt mit der Umsetzung starten. Die Verwaltung ist bereits in der Markterkundung tätig.Eine Ausstattung der Schulen zum Schuljahresbeginn wird nicht möglich sein, weil die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen vom Land fehlen.

Zum Hintergrund:

Die aktuelle bundes- und landesweite Diskussion zur aus wissenschaftlicher Sicht unerwarteten Hinwendung zum Einsatz von mobilen Luftreinigern in gut zu belüftenden Räumen hat auch die LHH erreicht.Bislang orientierten sich die Maßnahmen, die die Entwicklung des Infektionsgeschehens eindämmen sollten und die Gesundheit von Lehrkräften und Schüler*innen schützen sollten, sehr eng an den wissenschaftlichen Einschätzungen des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts (NLGA) und des Umweltbundesamts (UBA).

Festzustellen ist, dass es derzeit keine grundsätzlich neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Einsatz von Luftreinigungs- und Lüftungsanlagen gibt. Die Strategie „Impfen, Lüften, Testen“ und das Einhalten der „AHA-Regeln“ gilt laut aktueller wissenschaftlicher Veröffentlichungen nach wie vor.

Die seitens des Landes und Bundes angekündigten Förderrichtlinien legen nahe, dass durch den Einsatz mobiler Luftreinigungs- und Lüftungsanlagen Schulen „pandemiesicher“ seien und der Präsenzunterricht durchgängig stattfinden kann. Belege dafür oder auch nur annähernd belastbare Aussagen stehen jedoch noch aus. Eine Anpassung des bisher rein inzidenzbasierten Stufenplans des Landes an „besser“ ausgestattete Klassenräume wurde bislang nicht vorgenommen. Somit ist auch durch die Installation mobiler Luftreiniger nicht ausgeschlossen, dass es bei steigenden Inzidenzzahlen wieder zu Schulschließungen kommen kann.

Festzuhalten ist, dass alle Klassen- und Fachräume, die sich in Trägerschaft der LHH befinden, gut und ausreichend belüftbar sind (entsprechend der Kategorie 1, die das UBA beschreibt). Da bisher keine weiteren belastbaren Kriterien dafür vorliegen, unter welchen Umständen mobile Luftreiniger zu installieren sind, wären entweder alle Klassenräume (Klassen 1-6) auszustatten (1.183) oder keine.

HCN/cu