Stadt setzt auch für März die Entgeltpflicht in Kindertageseinrichtungen aus

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Hannover – Aufgrund der unklaren Öffnungsperspektiven hat die Landeshauptstadt Hannover beschlossen, auch im März weiterhin auf die Erhebung von Betreuungsentgelten in Kindertageseinrichtungen zu verzichten. Dies gilt auch für die Notbetreuung.

Ausgenommen von dieser Regelung ist die Betreuung in der Tagespflege, die im Grundsatz gemäß der Niedersächsischen Corona-Verordnung im Regelbetrieb erfolgt. Hier ist demnach weiterhin ein Kostenbeitrag zu zahlen.

Bisher wurde für die Zeit vom 1. Januar bis zum 7. März 2021 in der Landeshauptstadt Hannover auf das Betreuungsentgelt in Kindertageseinrichtungen gemäß der Entgeltregelung verzichtet. Aufgrund der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung mit Gültigkeit ab dem 8. März 2021 kann in den Kindertageseinrichtungen einschließlich Kinderhorten der eingeschränkte Regelbetrieb wiederaufgenommen werden. Voraussetzung ist hierfür ein Inzidenzwert von unter 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen.

Da dies zurzeit in der Region Hannover noch nicht erreicht wird, ist der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten weiterhin untersagt.

Rückfragen zur Entgeltpflicht können telefonisch unter der Servicenummer 0511 168-45554 oder per Mail an [email protected], beziehungsweise hinsichtlich der Kostenbeitragspflicht in der Tagespflege unter 0511 168-49900 oder per Mail an [email protected] gestellt werden.

HCN/ds