Hannover – Die Landeshauptstadt Hannover setzt vorbehaltlich der Zustimmung des Rates für den Monat April die Entgeltpflicht für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Krippe und Hort) und die Kostenbeitragspflicht für die Kindertagespflege aus.
Die ausfallenden Entgelte sollen den Einrichtungen erstattet werden. Diese Regelungen sollen auch für Eltern gelten, die das Angebot von Notgruppen in Anspruch nehmen. Eine entsprechende Beschlussdrucksache wird am Donnerstag (26. März) dem Rat vorgelegt.
Für die Eltern sollen die Entgelte und das Essensgeld entfallen. „Es ist uns wichtig, dabei auch die Eltern zu entlasten, deren Kinder derzeit in Notgruppen betreut werden, denn sie leisten als Teil der sogenannten kritischen Infrastruktur einen wichtigen Beitrag für uns alle oder sind als Härtefälle besonders belastet“, betont Oberbürgermeister Belit Onay.
Eine Verlängerung der Aussetzung der Entgeltpflicht soll möglich sein, wenn von Seiten des Landes Niedersachsen eine über den April 2020 hinausgehende Schließung der Kindertageseinrichtungen angeordnet wird.
Mit fachaufsichtlicher Weisung vom 13. März 2020 hatte das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Gesundheitsämter angewiesen, unter anderem den Betrieb von sämtlichen Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten und der Kindertagespflege vom 16. März bis einschließlich 18. April 2020 zu untersagen. Diese Maßnahme dient der Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2. Ausgenommen von dieser fachlichen Weisung ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen.
HCN/la