Stadt erinnert an „Spielregeln“ für das Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen und an Grillverbot am Altwarmbüchener See

Stadt erinnert an „Spielregeln“ für das Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen und an Grillverbot am Altwarmbüchener See
Foto Themenfoto Pixabay

Hannover – Stadt erinnert an „Spielregeln“ für das Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen und an Grillverbot am Altwarmbüchener See

Mit steigenden Temperaturen im Frühling weht wieder vermehrt der Duft von gegrillter Bratwurst durch die öffentlichen Park- und Grünanlagen in Hannover. Die Stadtverwaltung erinnert jedoch daran, dass beim Grillen bestimmte Regeln einzuhalten sind.

Grundsätzlich ist das Grillen in den öffentlichen Anlagen erlaubt, solange einige Voraussetzungen beachtet werden. So darf beispielsweise nur Holzkohle in feuerfesten, mobilen Geräten verwendet werden und der Grill muss außerhalb des Kronenbereichs von Bäumen platziert werden. Nach dem Grillen ist die Holzkohle vollständig zu löschen und ordnungsgemäß zu entsorgen – gegebenenfalls mit dem Hausmüll im Wohnumfeld.

Nicht gestattet ist das Grillen außerhalb der öffentlichen Anlagen, auf Spielplätzen, Friedhöfen, in Wäldern, Landschaftsschutzgebieten und Gartendenkmalen. Besonders wird darauf hingewiesen, dass am Altwarmbüchener See das Grillen und offenes Feuer untersagt sind, da der Bereich ein Landschaftsschutzgebiet ist.

Für weitere Informationen zu den Spielregeln für das Grillen im öffentlichen Raum verweist die Stadt auf die Webseite www.hannover.de unter dem Suchwort “Grillen”. Es gilt, die Regeln zu respektieren, um ein harmonisches Miteinander in den öffentlichen Anlagen zu gewährleisten.

HCN/rw