Hannover – Das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ tritt am 1. November 2024 in Kraft. Die Gesetzgeberin hat damit die Möglichkeit geschaffen, dass trans*, inter* und nichtbinäre Menschen ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern lassen können. Die Änderung soll durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt vorgenommen werden.
Das Gesetz sieht vor, dass die Erklärung mit einer Wartefrist von drei Monaten anzumelden ist, und ermöglicht diese Anmeldung bereits zum 1. August 2024. Unter www.standesamt-hannover.de stellt das Standesamt Hannover ab dem kommenden Montag (29. Juli) ein passendes Online-Formular dafür bereit.
Im Service-Portal der Stadtverwaltung gibt es weitere Informationen zu dieser Leistung. Häufige Fragen und deren Antworten hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Seite zusammengetragen.
„Das neue Selbstbestimmungsgesetz ist ein wichtiges Signal für unsere Gesellschaft und vor allem ein bedeutender Schritt der persönlichen Freiheit für die betroffenen Personen. Deshalb haben wir von kommunaler Seite schnell die Voraussetzung dafür geschaffen, dass alle, die den Geschlechtseintrag frühestmöglich ändern möchten, dies tun können“, unterstreicht Oberbürgermeister Belit Onay.
HCN/aw