Hannover – Bei einer großangelegten Schwerpunkkontrolle im Schulterschluss mit anderen Behörden wie dem Gewerbeamt der Landeshauptstadt Hannover und dem Hauptzollamt Hannover haben Einsatzkräfte der Polizeidirektion am vergangenen Wochenende mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Schwerpunktkontrollen
Die mehrstündigen Kontrollen in der Nacht zu Sonntag, 05.02.2023, dienten der Bekämpfung der Drogenkriminalität, der Ahnung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr sowie der Überprüfung von Gewerbebetrieben in Hannovers Innenstadt. Außerdem wurde kontrolliert, ob in den ausgewiesenen Waffenverbotszonen entsprechende Gegenstände mitgeführt wurden.
Kontrolle in Toiletten
Nach Beschwerden über Unordnungszustände in der öffentlichen Toilette am Raschplatz stellten Polizeibeamte um 19:30 Uhr fest, dass ein 24-Jähriger kurz zuvor Drogen an eine 17-Jährige verkauft hat. Die Minderjährige erwartet ein Verfahren wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln. Wegen des Verbrechenstatbestandes “Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige” nahm die Polizei den Verkäufer in Gewahrsam, um Untersuchungshaft anzuregen.
Überhöhte Geschwindigkeit
Wegen überhöhter Geschwindigkeit in der Marktstraße kontrollierten Einsatzkräfte gegen 21:05 Uhr einen Autofahrer. Dabei stellten die Polizisten fest, dass der Mann zuvor Drogen konsumiert hatte. Weshalb ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Im Handschuhfach des Fahrzeugs fanden die Beamten zudem eine Schreckschusswaffe, die beschlagnahmt wurde.
Drogenhandel
Um 21:50 Uhr beobachteten Einsatzkräfte, wie die bereits auffällig gewordene 17-Jährige erneut Kokain von einem Drogenhändler erwarb. Zudem gab er die Drogen an zwei weitere Käufer weiter. Bei Kontrollen der Personen fanden die Polizisten jeweils eine Konsumeinheit Kokain und beschlagnahmten die Drogen. Der Händler wurde vorläufig festgenommen und kam in Gewahrsam, um dann über eine Untersuchungshaft entscheiden zu lassen. Darüber hinaus wurden 90 Euro mutmaßliches Dealgeld und das Handy des Mannes beschlagnahmt.
Bis 22:40 Uhr beschlagnahmten die Beamten bei der Kontrolle von zwei weiteren Personen in der Innenstadt vier Konsumeinheiten Heroin beziehungsweise Kokain. Gegen die Männer leitete die Polizei Ermittlungsverfahren ein, zudem wurden die Drogen beschlagnahmt. Gegen eine dritte Person ergab sich der Verdacht der Hehlerei, da für ein hochwertiges Mobiltelefon ein nicht marktüblicher Betrag gezahlt wurde. Auch gegen diesen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten
Bei Verkehrskontrollen ahndete die Polizei diverse Verkehrsordnungswidrigkeiten, die sich unter anderem auf Rotlichtverstöße sowie überhöhte Geschwindigkeiten bezogen. Ebenfalls verfolgt wurden Verstöße durch sogenanntes Poserverhalten. Gegen 01:35 Uhr ergab die Kontrolle eines Autofahrers an der Hamburger Allee einen Atemalkoholwert von 1,39 Promille. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt, außerdem wurde der Führerschein beschlagnahmt und eine Blutprobe entnommen.
Beschlagnahme von Waffen
Gegen 03:10 Uhr beobachteten die Polizeibeamten auf dem Raschplatz zwei Personen, die offenbar ein Maschinengewehr und eine Faustfeuerwaffe bei sich trugen. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich das Gewehr als Anscheinswaffe und die Pistole als eine Schreckschusswaffe heraus. Die Waffen wurden beschlagnahmt. Den Personen droht nun ein juristisches Nachspiel. Mit dem Mitführen der Waffen verstießen die Männer nicht nur gegen die Waffenverbotszone, sondern auch gegen das Waffengesetz.
Bei den nächtlichen Kontrollen registrierte die Polizei insgesamt zehn Verstöße gegen die Waffenverbotszone sowie drei Verstöße gegen das Waffengesetz, die konsequenterweise geahndet wurden.
Gewerbekontrollen
Parallel zu den polizeilichen Kontrollen führten die Landeshauptstadt Hannover und das Hauptzollamt Hannover Gewerbekontrollen durch. Hierbei wurden diverse Verstöße gegen das Sozialversicherungsgesetz, die Datenschutzgrundverordnung, das Jugendschutzgesetz und das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt. Zudem wurden Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und illegalen Glücksspiels eingeleitet.
HCN/aw