Hannover – Das Rudolf-von Bennigsen-Ufer ist vom 27. November bis 1. Dezember jeweils von 19 bis 6 Uhr nur als Einbahnstraße in Richtung stadtauswärts befahrbar. Diese Teilsperrungen gelten vom 27. bis 29. November zwischen Geibelstraße und Altenbekener Damm und vom 29. November (19 Uhr) bis 1. Dezember (6 Uhr) für den Bereich zwischen Moocksgang und Geibelstraße. Der Verkehr stadteinwärts wird in den Sperrzeiten über Altenbekener Damm, Hildesheimer Straße und Aegidientorplatz umgeleitet.
Grund der Einschränkungen ist die Erneuerung der Fahrbahndecke. Tagsüber ist das Rudolf-von Bennigsen-Ufer in beide Richtungen befahrbar.
HCN/stadthannover/lw