
Hannover – Die neue Satzung zur Zweckentfremdung soll in Hannover dem Wohnungsmangel entgegenwirken und bestehende Wohnräume schützen.
Hannover kämpft gegen Wohnungsknappheit
Die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Hannover ist seit Jahren angespannt. Insbesondere die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum übersteigt das vorhandene Angebot. Im Jahr 2022 beauftragte der Verwaltungsausschuss die Verwaltung, eine Wohnraumzweckentfremdungssatzung vorzulegen. Diese Beschlussvorlage wurde nun veröffentlicht und wird in der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am Mittwoch, den 7. Mai, beraten.
Ziel der neuen Satzung
Die Satzung hat das Ziel, bestehenden Wohnraum zu erhalten und Umnutzungen für andere Zwecke unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Damit kann unter bestimmten Voraussetzungen eine dauerhafte Vermietung als Ferienwohnung, ein längerer Leerstand oder eine überwiegend gewerbliche Nutzung von Wohnungen untersagt werden. Dieses Instrument soll der Verwaltung helfen, dem Mangel an Wohnraum in der Stadt entgegenzuwirken.
Maßnahmen der Verwaltung
In den vergangenen Jahren hat die Verwaltung bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken. Aufgrund der angespannten Wohnungsmarktsituation wurde bereits 2013 das Wohnkonzept 2025 durch einen Ratsbeschluss verabschiedet. Dieses Konzept basierte auf einer Prognose der Wohnungsnachfrage bis 2025 sowie einer Bewertung des Flächenangebotes für Wohnungsneubau. Um der hohen Nachfrage nach Wohnungen gerecht zu werden, wurde 2016 die hannoversche Wohnungsbauoffensive ins Leben gerufen. Diese Offensive basiert auf Absprachen zwischen der Landeshauptstadt und der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen in der Region Hannover.
Erfolge und Herausforderungen
Trotz der Erfolge der Wohnungsbauoffensive und des Wohnkonzeptes 2025 bleibt die Nachfrage hoch, wie empirische Daten zeigen. Oberbürgermeister Belit Onay betont, dass die Zweckentfremdungssatzung eine logische Konsequenz und ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Wohnungsmangel ist. Der Rat der Stadt hat im November 2023 die Fortschreibung des Wohnkonzeptes bis 2035 beschlossen.
Regelungen zur Wohnraumnutzung
Nach Beschluss der Satzung kann die Verwaltung von Betreibern von Internetportalen für die Vermittlung von Ferienwohnraum Auskünfte verlangen. Zudem wird eine Registrierungs- sowie Anzeigepflicht für jede Überlassung von Wohnraum eingeführt. Stadtbaurat Thomas Vielhaber erklärt, dass die Auskunftspflicht dazu dient, die Nutzung besser nachprüfen zu können.
Definition von Wohnraum
In der Satzung wird genau definiert, was als Wohnraum gilt. Dazu zählen sämtliche Räume, die zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet sind. Ausgenommen sind betriebsbedingter Wohnraum, nicht bezugsfertiger Wohnraum oder Wohnraum, der baurechtlich nicht zulässig ist. Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere bei gewerblicher Nutzung von mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche vor.
Ausblick auf die Umsetzung
Sollte der Bauausschuss der Vorlage zustimmen, müssen auch der Verwaltungsausschuss und der Rat zustimmen. Die Satzung könnte dann im Laufe des dritten Quartals in Kraft treten und vorerst für fünf Jahre gelten.