Hannover – Es hat in Norddeutschland Tradition: Am Tag vor Ostersonntag lodern die Osterfeuer, auch in Hannover.
Die Stadt hat für Sonnabend, den 31.März zahlreiche Osterfeuer genehmigt. Sie finden eine Aufstellung als Anlage. Diese Liste wurde am 21.März abgeschlossen, es können daher bis zum Tag der Osterfeuer noch weitere Veranstaltungen hinzukommen, es besteht daher keine Vollständigkeitsgarantie. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es in den zurückliegenden Jahren vereinzelt auch vorgekommen ist, dass angemeldete Veranstaltungen kurzfristig abgesagt wurden, ohne dass die Stadt davon Kenntnis erlangt hätte. Es kann daher auch keine Durchführungsgarantie übernommen werden. Medien, die diese Liste übernehmen möchten, werden gebeten darauf hinzuweisen!
Das Brennmaterial für Osterfeuer darf frühestens eine Woche vor dem Brenntag auf einem Sammelplatz angeliefert werden. Zum Schutz von Kleintieren darf das Brennmaterial erst am Tag des Osterfeuers auf dem Brennplatz aufgeschichtet werden.
Es darf nur trockener Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Das bedeutet, dass bearbeitetes oder behandeltes Holz jeglicher Art (etwa Holzpaletten, Holzkisten, Bretter, Spanplatten, Abfallholz) nicht verbrannt werden darf. Hierbei handelt es sich um Abfall, der im Rahmen der Sperrmüllabfuhr oder über die Betriebshöfe des Abfallwirtschaftsbetriebes entsorgt werden muss. Gleiches gilt für sonstige Gartenabfälle.
Die Liste mit den genehmigten Feuern ist im Internet auch unter hannover.de abrufbar.
HCN/kg