Niedersachsen: Neue Corona-Verordnung tritt gestern in Kraft – die neuen Regeln im Überblick

Hannover – Seit Gestern müssen wir uns in Niedersachsen erneut auf verschärfte Corona-Maßnahmen einstellen. Zusätzlich gilt von Heiligabend bis 2. Januar in Niedersachsen die Warnstufe 3, unabhängig von den einzelnen Zahlen wie Inzidenzen oder Hospitalisierungsrate. Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte Personen:

Ungeimpfte Menschen müssen sich wieder an strenge Kontaktbeschränkungen halten:  Ein Haushalt darf sich laut Landesregierung nur noch mit zwei Menschen aus einem weiteren Haushalt treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

2G-Regel im Einzelhandel (Genesen oder geimpft)

Mit der überarbeiteten Verordnung wird ebenfalls die 2G-Regel im Einzelhandel umgesetzt. Lebensmittelgeschäfte oder Apotheken zählen nicht dazu. Auch darauf hatten sich Bund und Länder bereits geeinigt, sodass diese Regelungen bundesweit gültig ist. Diese Geschäfte sind von der 2G-Regelung ausgenommen:

1. Lebensmitteln einschließlich des Getränkehandels,

2. medizinischen Produkten und Arzneimitteln einschließlich der Produkte von Optiker- und Hörgeräteakustikerbetrieben sowie des Orthopädieschuhmacher-Handwerks und des Handwerks der Orthopädietechnik,

3. Drogerie-, Sanitätshaus- und Reformhausgütern,

4. Babybedarfsgütern,

5. Gartenmarktgütern,

6. Gütern des Brennstoff- und Heizstoffhandels einschließlich der Tankstellen,

7. Gütern des Tierbedarfs- und Futtermittelhandels, des Blumenhandels einschließlich der Güter des gärtnerischen Facheinzelhandels,

8. Zeitungen, Zeitschriften und Büchern,

9. Gütern des Brief- und Versandhandels,

10. Fahrkarten für den Personenverkehr,

11. Gütern zur Reparatur und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Elektronikgeräten.

Die Niedersächsische Corona-Verordnung wurde zusätzlich in diesen Punkten angepasst:

  • 2G im Einzelhandel mit Tragen einer medizinischen Maske, die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, also eigener Haushalt plus zwei Personen, sollen zukünftig auch in der Warnstufe 1 greifen.
  • Die Rückkehr aus einer höheren Warnstufe in die nächstniedrigere Warnstufe wird um eine zusätzliche Hürde erschwert. In Zukunft soll nicht mehr nur auf das Absenken des Hospitalisierungswertes als Leitindikator abgestellt werden, sondern es muss mindestens ein weiterer Wert in den Bereich der nächstniedrigen Warnstufe absinken.
  • Die Änderungsverordnung sieht eine sogenannt Weihnachtsruhe vor. Vom 24. Dezember 2021 bis zum 2. Januar 2022 sollen in Niedersachsen die für diese Zeitspanne noch einmal verschärften Regelungen der Warnstufe 3 gelten. Niedersachsen ordnet wegen der Corona-Lage als erstes und bisher einziges Bundesland eine „Weihnachtsruhe“ an. Große Silvesterpartys sind somit verboten. Discos werden geschlossen. Restaurants und Hotels dürfen offen bleiben.

Beim Friseurbesuch oder für körpernahe Dienstleistungen gilt ab sofort die 3G-Regelung, unabhängig von den Warnstufen. Damit reagiert die Landesregierung auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg. Das Gericht hatte am 10. Dezember den Ausschluss Ungeimpfter von allen körpernahen Dienstleistungen als unangemessen bezeichnet.

Hier die Regeln im Überblick:

Ausnahmen bei der bei 2G-Plus -Regel

Die neue Corona-Verordnung enthält zwei Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus. Befreit davon waren in der Vergangenheit auch schon Personen mit einer Drittimpfung, der sogenannten Booster-Impfung. Neu ist, dass auch beim „Nachweis über eine (Durchbruchs-)Infektion und Genesung nach dem Vorliegen einer vollständigen Schutzimpfung“ auf verpflichtende Schnelltests verzichtet wird. Die komplette Änderungsverordnung vom 11. Dezember finden Sie unter diesem Link Corona-Aenderungsverordnung_vom_11-12-2021_Online-Verkuendung

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Die täglichen Corona-Zahlen für Garbsen und der gesamten Region Hannover finden Sie hier

HCN/Cu