Hannover – Mit Wirkung vom 1. März 2023 (Mittwoch) hebt die Landesregierung die Niedersächsische Corona-Verordnung auf. Damit entfallen die letzten landesrechtlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmen.
Wenige Ausnahmen
Einzig die vom Bund per Infektionsschutzgesetz auferlegte FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen bzw. therapeutischen Einrichtungen soll bis zum Auslaufen der entsprechenden Normen am 7. April aufrechterhalten bleiben.
Beschluss aller Gesundheitsminister/innen
Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder hatten sich gemeinsam mit dem Bund am 14. Februar 2023 auf ein Ende aller anderen Maßnahmen geeinigt.
Für Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi ist der Zeitpunkt für das Auslaufen der Maßnahmen richtig gesetzt:
„Am 29. Februar 2020 – also ziemlich genau vor drei Jahren – erkrankte der erste Niedersachse an Covid-19. Niemand hat zu dem Zeitpunkt damit gerechnet, welche teils drastischen Maßnahmen zum Schutz vor dem Virus notwendig werden würden und vor allem wie lange das Virus unser Leben bestimmen würde. Mittlerweile haben 95 Prozent der Bevölkerung – die allermeisten durch die Impfung – Antikörper entwickelt und sind so gut vor einem schweren Krankheitsverlauf im Fall einer Ansteckung geschützt. Corona wird es weiter geben. Das muss uns allen klar sein. Aber das Virus hat seinen großen Schrecken verloren und ist heute gut beherrschbar. Es ist absolut richtig, dass wir jetzt die letzten rechtlich auferlegten Schutzvorgaben aufheben.“
Eigenverantwortlichkeit
Die bisherige Empfehlung, eigenverantwortlich auf eine gute Hygiene und Schutz vor allem in geschlossenen Räumen und an Orten mit hohem Personalaufkommen zu achten, bleibt eine gute Orientierung.
Dazu Andreas Philippi: „Die Maske ist in Situationen, in denen es zu engen Kontakten kommt – gerade für kranke und ältere Menschen – weiterhin ein gutes Mittel, um sich vor viralen Ansteckungen zu schützen.“
HCN/aw