Mobile Lüftungsgeräte für städtische Schulräume mit Landesmitteln nach aktuellem Stand nicht förderfähig

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Hannover – Der Landeshauptstadt Hannover liegt zur Förderfähigkeit von mobilen Lüftungsgeräten ein vorläufiges Eckpunktepapier des Kultusministeriums vor. Demnach gibt es keine Fördermöglichkeit für gut belüftete Räume. DieStädte und Gemeinden sollen lediglich Zuschüsse für Schulräume der ersten bis sechsten Klassen erhalten, die nicht ausreichend belüftet werden können.

Für die Landeshauptstadt würde das nach derzeitigem Stand bedeuten, sie erhielte keine Förderung. Die Stadt hat bereits im vergangenen Schuljahr alle Klassen- und Fachräume überprüft und in den Räumen nachgebessert, in denen ausreichendes Lüften nicht möglich war. Derzeit fallen in Hannover demnach keine Klassen- und Fachräume unter die im Eckpunktepapier beschriebene Fördermöglichkeit. Eine Beschaffung durch die LHH kann unter diesen Voraussetzungen nicht stattfinden.

Die Verwaltung hatte in einer Informationsdrucksache dargelegt, dass sie für alle förderfähigen Räume entsprechende Anträge stellen und die Beschaffung von technischer Lüftungsunterstützung vorbereiten wird. Zu diesem Zeitpunkt lag das Eckpunktepapier noch nicht vor, aus dem deutlich wird, dass es aller Voraussicht nach keine Fördermöglichkeiten für die städtischen Schulräume geben wird. „Die Landesregierung hat mit ihrer Ankündigung bei Schüler*innen und Eltern Erwartungen geweckt, die wohl nicht erfüllt werden“, kritisiert Oberbürgermeister Belit Onay.

HCN/cu