Hannover – Zum Jahreswechsel 2018/2019 wird das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Teilen der Innenstadt von Hannover verboten. Das Verbot umfasst Feuerwerksprodukte der Kategorien F 2, F 3 und F 4 gemäß dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe und gilt von Montag, dem 31.12.2018, 20 Uhr, bis Dienstag 1.1.2019 um 3 Uhr.
Die Verbotszone erstreckt sich vom Opernplatz, über Kröpcke, Karmarschstraße bis zum Platz der Weltausstellung, Georgstraße bis zum Steintor und umfasst ebenso die Bahnhofstraße, den Ernst August Platz und den Bereich des Raschplatzes. Die genaue Abgrenzung ist der Karte in der Anlage zu entnehmen.
Die Landeshauptstadt Hannover als Ordnungsbehörde sowie die Polizei Hannover sind übereinstimmend zu der Auffassung gelangt, dass es aufgrund der Erfahrungen in den zurückliegenden Silvesternächten erforderlich ist, ein solches Verbot zu erlassen. Immer wieder war es im Bereich der Innenstadt im Zusammenhang mit der Verwendung von Raketen und “Böllern” zu gefährlichen und bedrohlichen Situationen gekommen, bei denen auch Personen verletzt wurden. Häufig wurde Feuerwerk auch bewusst auf Personen gerichtet.
“Wir sahen uns daher zum Handeln gezwungen” erklärte der zuständige Finanz-und Ordnungsdezernent der Landeshauptstadt Hannover, Dr. Axel von der Ohe, am Dienstag. “Das Verbot dient der Sicherheit aller, die friedlich den Jahreswechsel in der Innenstadt feiern möchten”.
Die Kontrolle und Durchsetzung des Verbotes übernimmt die Polizei. Gwendolin von der Osten, Leiterin der Polizeiinspektion Hannover Mitte, bekräftigte die Richtigkeit der Maßnahme:
“Wir werden bei der Durchsetzung des Verbotes differenziert vorgehen und angetroffene Personen zunächst auf das Mitführverbot ansprechen. Den Betroffenen wird dann Gelegenheit gegeben, die Verbotszone zu verlassen oder die Feuerwerkskörper an den vorgesehenen Abgabestellen zu entsorgen. Bei Uneinsichtigkeit werden wir die Feuerwerkskörper sicherstellen, Platzverweise aussprechen und diese notfalls auch durchsetzen“.
Stadt und Polizei werden die Erfahrungen mit dem erstmaligen Verbot gemeinsam auswerten und dann entscheiden, ob Veränderungen, zum Beispiel der Bereiche, zum Jahreswechsel 2019/2020 vorgenommen werden sollten.
HCN/stadthannover/lw