Medienbeschaffung der Stadtbibliothek: Oberbürgermeister Onay will lokalen Buchhandel stärken

Medienbeschaffung der Stadtbibliothek : Oberbürgermeister Onay will lokalen Buchhandel stärken
Bernd Lange, Katrin Langensiepen und Oberbürgermeister Onay (v.l.n.r.) - Foto Landeshauptstadt Hannover

Hannover – Medienbeschaffung der Stadtbibliothek: Oberbürgermeister Onay will lokalen Buchhandel stärken

Oberbürgermeister Belit Onay hat sich in einem persönlichen Gespräch mit Katrin Langensiepen, niedersächsische Grünen-Europaabgeordnete, und Bernd Lange, niedersächsischer SPD-Europaabgeordneter, am heutigen Freitag, 9. Februar, für die Modifizierung des EU-Vergaberechts eingesetzt. „Nur mit einer solchen Änderung durch die EU-Institutionen wird es in Zukunft möglich sein, dass Stadtbibliotheken in ihrer Medienbeschaffung den lokalen Buchhandel angemessen berücksichtigen können“, ruft der Oberbürgermeister zum Ziel aus.

In dem Gespräch konnte Oberbürgermeister Onay mit den im Vorfeld unterschiedlichen Auffassungen zur Auslegung und zu den Möglichkeiten innerhalb des EU-Vergaberechts aufräumen: Die Ergebnisse des von der Stadt bei einer auf Vergaberecht spezialisierten Kanzlei in Auftrag gegebenen Gutachtens teilen die Ansicht der Stadt Hannover, dass die bisherige Praxis der Medienbeschaffung der Stadtbibliothek Hannover nicht EU-vergaberechtskonform sei.

„Wir wollen den örtlichen Buchhandel stärken, der für uns weit mehr ist als eine Einkaufsstation. Buchhandlungen sind nicht nur wichtige kulturelle Anlaufstellen für die jeweiligen Stadtteile, sondern auch aktive Partner*innen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und spielen eine wichtige Rolle für die Attraktivität der Innenstadt“, so Oberbürgermeister Belit Onay.

Zeitgleich setzt sich Oberbürgermeister Onay für eine Modifizierung des Vergaberechts auch auf Landesebene ein. Da Medienbeschaffungen der Landeshauptstadt Hannover auch unterhalb der EU-Schwellenwerte in den Anwendungsbereich des Vergaberechts fallen, müssen laut dem Gutachten analoge Anpassungen auch im Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz vorgenommen werden. In einem Brief bittet er Olaf Lies, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, analoge Anpassungen auch im Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz vorzunehmen und sich zudem unterstützend auch auf EU-Ebene einzusetzen.

Zum Hintergrund: Stadtbibliothek Hannover muss laut Gutachten ihre Medienbeschaffung europaweit ausschreiben

Medienbeschaffung der Stadtbibliothek – Die bisherige Praxis der Medienbeschaffung der Stadtbibliothek Hannover ist nicht EU-vergaberechtskonform. Zu diesem Ergebnis ist ein von der Landeshauptstadt Hannover bei einer auf Vergaberecht spezialisierten Kanzlei in Auftrag gegebenes Gutachten gekommen. Zugleich zeigt das Gutachten auch auf, dass Chancen bestehen, mittelfristig über eine Modifizierung des EU-Vergaberechts (Ausnahmetatbestände im Vergaberecht) neue Wege gehen zu können: „§§ 107 und 116 GWB ordnen jeweils für bestimmte Auftragsgegenstände an, dass diese nicht in den Anwendungsbereich des GWB-Vergaberechts fallen. Die vorstehend begutachtete Beschaffung von Medien lässt sich dort jedoch nicht einordnen. Eine Erweiterung dieses Katalogs an Ausnahmetatbeständen kann nur durch die EU-Institutionen erfolgen, weil es sich bei den genannten Vorschriften um eine Umsetzung der o.g. Richtlinie 2014/24/EU handelt.“

Entsprechende Gespräche mit den für Hannover zuständigen Europaabgeordneten hat nun Oberbürgermeister Belit Onay geführt.

Da Medienbeschaffungen der Landeshauptstadt Hannover auch unterhalb der EU-Schwellenwerte in den Anwendungsbereich des Vergaberechts fallen, müssten laut Gutachten analoge Anpassungen auch im Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz vorgenommen werden. „Unterhalb der EU-Schwellenwerte regelt nicht der Bund das vergaberechtliche Rechtsregime, sondern die Länder in eigener Verantwortung. Eine sachliche Ausnahmevorschrift, welche die Beschaffung von (preisgebundenen) Medien von der Geltung vergaberechtlicher Vorschriften freistellen würde, existiert hier ebenfalls nicht. Für die Schaffung eines eventuellen Ausnahmetatbestands für den hier betroffenen Warensektor wäre der niedersächsische Landesgesetzgeber zuständig.“

Vor diesem Zusammenhang hat sich die Landeshauptstadt Hannover für eine Modifizierung des Vergaberechts auch auf Landesebene eingesetzt.

HCN/rw