Maßnahmen zur Beibehaltung der Kleefelder Straße als Fahrradstraße

Hannover – Die Kleefelder Straße wurde im Jahr 2013 als Fahrradstraße eingerichtet und straßenverkehrsbehördlich angeordnet. Gegen diese Einrichtung als Fahrradstraße wurde Klage gegen die Landeshauptstadt Hannover in einem ersten Verfahren 2019 erhoben. Aufgrund des Gerichturteils wurden straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen angeordnet. Diese umfassen die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung von der Nettelbeckstraße in Fahrtrichtung Plathnerstraße und von der Plathnerstraße in Richtung Michael-Ende-Platz und die Schaffung von regelmäßigen Ausweichbereichen für den Begegnungsfall Kraftfahrzeug/Rad. Ende 2019 wurde erneut Klage gegen die Beibehaltung der Fahrradstraße Kleefelder Straße gegen die Landeshauptstadt Hannover eingereicht. Seit 21. Dezember 2021 liegt das schriftliche Urteil vor.

Umsetzung von verkehrsregelnden Maßnahmen

Die Kleefelder Straße hat als Fahrradstraße eine sehr wichtige Funktion im Radroutennetz der Landeshauptstadt Hannover mit örtlicher und überörtlicher Bedeutung. Um den Anforderungen des Gerichtes an eine rechtmäßige Anordnung einer Fahrradstraße gerecht zu werden, müssen deshalb nun folgende verkehrsregelnde Maßnahmen zusätzlich umgesetzt werden:

  • Zur Reduzierung der Durchgangsverkehre wird an der Ausfahrt aus dem Michael-Ende-Platz ein Rechtsfahrgebot in Richtung Lönsstraße angeordnet, um damit einen Schleichverkehr vom Braunschweiger Platz in das Zooviertel zu unterbinden, und
  • die Zusatzzeichen, mit denen das Parken in den markierten Bereichen gestattet wurde, werden entfernt. Im Nachgang dazu werden auch diese Stellplätze demarkiert.

Zukünftig ist somit ein Parken auf der Fahrbahn grundsätzlich verboten. Das gilt auch in den Bereichen vor den Grundstückszufahrten, unabhängig davon, ob dort so genannte Zick-Zack-Markierungen aufgebracht sind, oder nicht. Zum Zwecke des Be- und Entladens darf gehalten werden. Die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen ist noch im Januar 2022 vorgesehen.

Im Einzelfall können bei der Straßenverkehrsbehörde Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Straßenverkehrsordnung beantragt werden, wenn aus besonderen Gründen doch in den Bereichen geparkt werden muss. Handwerksbetriebe oder mobile Pflegedienste verfügen in der Regel bereits über solche Ausnahmegenehmigungen, mit denen ein Parken zur Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten bzw. um Pflegeleistungen zu erbringen, gestattet wird. Auch Menschen mit dem blauen Parkausweis für Schwerbehinderte dürfen dort parken.

„In der Edenstraße haben wir schon den richtigen Weg eingeschlagen. Mit den Diagonalsperren ist der motorisierte Durchgangsverkehr zurückgegangen, die Vorfahrt für den Radverkehr und die roten Bodenmarkierungen führen zu einem verträglichen Verkehrsgeschehen. An diesen Ergebnissen werden wir uns für die anderen Fahrradstraßen so bald wie möglich orientieren,“ kommentiert Oberbürgermeister Belit Onay das Urteil.

Übertragbarkeit auf andere Fahrradstraßen

Es ist zu beachten, dass es sich bei der Entscheidung des Gerichts um eine Einzelfallentscheidung handelt. Welche Konsequenzen dies gegebenenfalls für die anderen Fahrradstraßen im Stadtgebiet hat, wird auf Basis vorliegenden Urteilsbegründung in den nächsten Wochen und Monaten geprüft.

Weitere Informationen zu Maßnahmen zur Beibehaltung der Kleefelder Straße als Fahrradstraße unter Berücksichtigung des Gerichtsurteils sind der Drucksache mit der Nummer 0148/2022 zu entnehmen.

HCN/CU