Leinenpflicht für Hunde ab 1. April zum Schutz der Wildtiere in der Brutzeit

Die Leinenpflicht für Hunde ab 1. April schützt Wildtiere in der Brutzeit und erfordert Rücksichtnahme in der Natur
Hunde müssen in der Brutzeit angeleint werden. Foto: Symbolbild

Hannover – Die Leinenpflicht für Hunde ab 1. April schützt Wildtiere in der Brutzeit und erfordert Rücksichtnahme in der Natur.

Frühling bringt besondere Herausforderungen für Wildtiere

In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli gilt in der freien Landschaft eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Diese Regelung dient dem Schutz der Wildtiere während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Hunde müssen in Wäldern, auf Wiesen, Feldern und an Gewässern stets angeleint sein, um die empfindlichen Lebensräume der Tiere nicht zu stören.

Besondere Rücksichtnahme auf Wildtiere

Bereits jetzt haben viele Wildtiere, darunter Dachse, Feldhasen und Wildkatzen, ihren Nachwuchs. Das Aufstöbern von Jungtieren kann dazu führen, dass Elterntiere ihre Jungen verlassen. Hochtragende oder gebärende Tiere sind besonders verletzlich und können durch Störungen in ihrer Flucht eingeschränkt werden. Auch viele Vogelarten beginnen im April mit der Brutzeit, was die Notwendigkeit der Leinenpflicht unterstreicht.

Rechtliche Grundlagen und Ausnahmen

Die Leinenpflicht für Hunde ist im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) verankert. Ausnahmen bestehen für Blindenhunde sowie Jagd- oder Rettungshunde im Einsatz oder in Ausbildung. Die Überwachung dieser Regelung obliegt den Gemeinden, und Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Rücksichtnahme in städtischen Gebieten

Hundehalter sollten auch in städtischen Parks und Grünanlagen besonders auf ihre Tiere achten, da viele Wildtiere auch dort ihren Nachwuchs aufziehen. Es wird empfohlen, sich über die spezifischen Vorschriften der jeweiligen Kommune zu informieren, da zusätzliche Regelungen zur Leinenpflicht bestehen können.

Hinweise für Gartenbesitzer und Spaziergänger

Das Landwirtschaftsministerium hat wichtige Hinweise für Hundehalter auf seiner Internetseite zusammengefasst. Gartenbesitzer werden ebenfalls gebeten, in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit Rücksicht zu nehmen, da Störungen für Jungtiere lebensgefährlich sein können. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet zudem die Belästigung wildlebender Tiere und die Schädigung ihrer Lebensräume.

HCN/rw – Leinenpflicht für Hunde