Keine Sargbeisetzungen mehr auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt: Bodenverhältnisse ungeeignet

Keine Sargbeisetzungen mehr auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt: Bodenverhältnisse ungeeignet
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Hannover – Keine Sargbeisetzungen mehr auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt: Die städtische Friedhofsverwaltung hat beschlossen, dass auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt zukünftig keine Sargbeisetzungen mehr stattfinden sollen. Grund dafür sind die ungeeigneten Bodenverhältnisse, die eine vollständige Verwesung der Verstorbenen nicht ermöglichen. Die Böden enthalten nicht genug Sauerstoff, was dazu führt, dass selbst nach mehr als 40 Jahren noch schlecht verweste Überreste von Särgen und Verstorbenen gefunden werden. Dies entspricht nicht dem pietätvollen Umgang mit Verstorbenen, wie es im Niedersächsischen Bestattungsgesetz vorgesehen ist.

Keine Sargbeisetzungen mehr auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt

Die Friedhofsverwaltung hat verschiedene Möglichkeiten geprüft, um ein Verbot von Sargbeisetzungen zu vermeiden. Ein Bodenaustausch oder das Aufschütten des Geländes wären jedoch nicht ausreichend, um die Verwesung der Verstorbenen sicherzustellen. Daher plant die Verwaltung, zukünftig keine neuen Nutzungsrechte für Sargbeisetzungen zu vergeben und bestehende Nutzungsrechte nicht zu verlängern.

Für die betroffenen Angehörigen gibt es jedoch Alternativen. Sie können im begrenzten Rahmen weitere Sargbeisetzungen vornehmen oder sich für eine Umbettung entscheiden. Die Kosten für die Umbettung aus einem Erdwahlgrab trägt die Stadt, wenn ein fristgerechter Antrag gestellt wird.

Fristen und Regelungen

Die genauen Fristen und Regelungen sollen in einer Allgemeinverfügung festgelegt werden, die erst nach Abschluss der politischen Beratungen im Jahr 2024 wirksam wird. Die Friedhofsverwaltung wird alle betroffenen Angehörigen rechtzeitig informieren und sie bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen beraten.

Der Stadtteilfriedhof Badenstedt verzeichnet jährlich durchschnittlich 118 Bestattungen, wobei bereits heute 75 Prozent davon Urnenbeisetzungen sind. Mit dem Verbot von Sargbeisetzungen sind etwa 25 Prozent der Bestattungen betroffen.

HCN/aw