Jetzt ist es offiziell! Oberbürgermeister Schostok tritt zurück!

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Hannover – Hannovers Oberbürgermeister Stefan Schostok (SPD) hat heute bei einer offiziellen Pressekonferenz seinen Rücktritt erklärt. . Um 11 Uhr trat Schostok vor die Presse. Nun steht fest: Spätestens nach den Sommerferien müssen die Hannoveraner/innen einen neuen OB wählen.

„Ich war und bin mir keines Fehlverhaltens bewusst.  Da mir das für eine pflichtgemäße Amtsführung unerlässliche politische Vertrauen nicht mehr entgegengebracht wird, habe ich mich entschlossen, meine Versetzung in den Ruhestand zu beantragen“, so Schostok heute Vormittag in seinem Statement im Rathaus Hannover.

Die sogenannte Rathaus-Affäre ist schon seit Monaten in aller Munde. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte nun am 24.04.2019 gegen den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover Stefan Schostok, den ehemaligen Personaldezernenten Harald Härke und den ehemaligen Leiter des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters Dr. Frank Herbert Anklage wegen Untreue im besonders schweren Fall bzw. Anstiftung dazu vor dem Landgericht Hannover erhoben.

Dem Angeschuldigten Härke wird vorgeworfen, im Zeitraum von April 2015 bis Ende Mai 2018 dem Angeschuldigten Dr. Herbert als damaligem Leiter des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters eine gesetzlich nicht vorgesehene Zulage, die als „pauschale Mehrarbeitsvergütung“ ausgewiesen worden war, bewilligt zu haben, um dessen Verlangen nach einer höheren Besoldung als der für seinen Tätigkeitsbereich gesetzlich vorgesehenen Besoldungsstufe B 2 nachzukommen.
Spätestens seit April 2017 sollen die Angeschuldigten Härke und Dr. Herbert den Oberbürgermeister über die rechtswidrigen Zahlungen in Kenntnis gesetzt und sodann im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister fortgesetzt haben. Die dem Angeschuldigten Dr. Herbert dadurch gewährte Zahlung in Höhe von insgesamt 49.522,65 Euro habe faktisch einer Besoldung nach B 5 entsprochen.

Dem Angeschuldigten Härke wird zudem vorgeworfen, im Zeitraum von August 2015 bis Mai 2018 eine weitere rechtswidrige Zulage, wiederum bezeichnet als „pauschale Mehrarbeitsvergütung“, an den damaligen Leiter der Städtischen Feuerwehr bewilligt und damit dessen Besoldung faktisch von B 2 auf B 3 erhöht zu haben, die für diesen Dienstposten gesetzlich ebenfalls nicht vorgesehen war. Insgesamt soll es sich um einen Betrag von 14.604,87 Euro gehandelt haben, der bereits zurückgezahlt worden ist.

Aufgrund der besonderen Bedeutung des Verfahrens soll die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Hannover stattfinden (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 Gerichtsverfassungsgesetz). Die zuständige Strafkammer wird nun zunächst über die Eröffnung des Hauptverfahrens befinden müssen.

Das war dann wohl doch alles zu viel. Druck kam von allen Seiten und Rücktrittsforderungen wurden lauter und lauter. Dem ist Stefan Schostok nun nachgekommen und wird das Rathaus verlassen. Jetzt muss ein neuer Oberbürgermeister gewählt werden.

HCN/bs