Hannover – Hunde jetzt an die Leine: Vom 1. April bis 15. Juli gilt Anleinpflicht in Wald und freier Landschaft – das steckt dahinter.
Brut- und Setzzeit: Warum Hunde jetzt an die Leine gehören
Ab dem 1. April beginnt wieder die Anleinpflicht für Hunde in Wäldern und der freien Landschaft. Grundlage ist das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG), das den Schutz von Wildtieren während der sensiblen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit regelt.
„Gerade jetzt brauchen viele Tierarten Ruhe“
Ziel der Anleinpflicht ist es, freilebende Tiere in einer besonders störanfälligen Phase zu schützen. „Gerade jetzt brauchen viele Tierarten Ruhe und sichere Rückzugsräume. Wer seinen Hund anleint, leistet einen direkten Beitrag zum Schutz von Jungtieren und bodenbrütenden Vögeln“, sagt Justin Kirchhoff, Leiter des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover.
Diese Arten sind besonders gefährdet
Zu den besonders gefährdeten Arten zählen in der freien Landschaft unter anderem Feldlerche, Wachtel, Rebhuhn und Wiesenpieper. In den heimischen Wäldern sind es beispielsweise Zilpzalp, Nachtigall, Rotkehlchen und Zaunkönig, die auf ungestörte Brutbedingungen angewiesen sind.
Warum freilaufende Hunde zum Problem werden können
Freilaufende Hunde können durch ihr natürliches Verhalten brütende Vögel aufscheuchen oder Jungtiere gefährden – oft ohne dass Halter es bemerken. Bereits kurze Störungen können dazu führen, dass Gelege auskühlen oder aufgegeben werden. Auch die Versorgung von Jungvögeln wird beeinträchtigt.
Anleinpflicht vom 1. April bis 15. Juli
Die Anleinpflicht gilt im gesamten Stadtgebiet in Wäldern und der freien Landschaft. Aufgrund der hohen Zahl an Hunden in Hannover ist die Rücksichtnahme besonders wichtig, um langfristig die Artenvielfalt in den Erholungsräumen zu sichern.
Ausgenommen von der Regelung sind die ausgewiesenen Hundeauslaufflächen und -wege im Stadtgebiet. Dort dürfen Hunde auch während der Brut- und Setzzeit frei laufen. Einschränkungen gelten jedoch:
- auf den Hundeauslaufwegen im Landschaftsraum Kronsberg
- auf der Hundeauslauffläche im Bornumer Holz
Hinweise zum Baum- und Heckenschnitt
Auch bei Rückschnitten von Bäumen und Hecken ist bereits ab sofort besondere Vorsicht geboten. Sofern Maßnahmen nach Baumschutzsatzung und Naturschutzrecht zulässig sind, müssen brütende Vögel geschützt werden. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün stellt hierzu ein Merkblatt bereit, das telefonisch unter (0511) 168-43801 bestellt werden kann und online abrufbar ist.















