
Hannover – Das Glasverbot im Maschpark am Himmelfahrtstag sorgt für Sicherheit und Sauberkeit in Hannover.
Glasverbot im Maschpark am Himmelfahrtstag
Die Landeshauptstadt Hannover erlässt wie in den Vorjahren für den Maschpark ein Glasverbot am Himmelfahrtstag. Gemäß einer Allgemeinverfügung ist am Donnerstag, 29. Mai 2025, das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen wie Flaschen und Gläsern untersagt. Das Verbot gilt in der Zeit von 10 bis 24 Uhr. Zudem bleibt das ganzjährig bestehende Grillverbot im Maschpark in Kraft.
Schutz der Besucher im Fokus
Das Ziel dieser Maßnahme ist es, dass sich alle Menschen am Himmelfahrtstag ohne Gefahr, Behinderung oder Belästigung im Maschpark aufhalten können. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass das Glasverbot zur Erreichung dieses Ziels beiträgt. Der Erste Stadtrat und Ordnungsdezernent Dr. Axel von der Ohe betont die Wichtigkeit der gegenseitigen Rücksichtnahme, um ein friedliches Feiern zu ermöglichen. Der städtische Ordnungsdienst sowie die Polizei werden verstärkt Kontrollen durchführen.
Traditionelles Feiern im Freien
Der freie Tag an Himmelfahrt wird traditionell von vielen Menschen genutzt, um unter freiem Himmel zu feiern. Der Maschpark hinter dem Rathaus ist dabei ein beliebter Treffpunkt. In der Vergangenheit kam es dort aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums zu Straftaten, Vandalismus und starker Vermüllung. Aus diesem Grund wurde 2018 das Glasverbot eingeführt.
Öffentliche Bekanntmachung
Die ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung, die das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen im Maschpark am 29. Mai von 10 bis 24 Uhr untersagt, wird am 26. Mai als amtliche Bekanntmachung im Serviceportal der Landeshauptstadt Hannover veröffentlicht.