Hannover verschickt 160.000 Grundsteuerbescheide wegen Reform

Hannover verschickt 160.000 Grundsteuerbescheide wegen Reform
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Hannover – Grundsteuerbescheide in Hannover: Was Eigentümer wissen müssen
Die Landeshauptstadt Hannover verschickt in den kommenden Tagen rund 160.000 Grundsteuerbescheide. Anlass ist die bundesweite Grundsteuerreform, die für Steuerpflichtige, insbesondere bei der Grundsteuer B, sehr unterschiedliche Auswirkungen haben kann. Die neuen Steuerforderungen können sowohl über als auch unter den bisherigen Beträgen liegen. Entscheidend sind die neuen Steuermessbeträge, die das Finanzamt festgelegt hat. Weitere Informationen finden Steuerpflichtige auf den Webseiten www.lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer und www.hannover.de/grundsteuerreform-lhh.

Reform bringt Gewinner und Verlierer

„Das neue Grundsteuerrecht produziert Gewinner und Verlierer. Das ergibt sich zwingend aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der darauf aufbauenden Gesetzgebung des Bundes und der Länder“, erklärt Dr. Axel von der Ohe, Hannovers Erster Stadtrat und Dezernent für Finanzen, Ordnung und Feuerwehr.

Änderungen bei Steuermessbeträgen

Im Zuge der Reform musste das Finanzamt die Steuermessbeträge ändern und auf einer neuen Berechnungsgrundlage festlegen. Eigentümer, die Klärungsbedarf haben, können sich an das Finanzamt Hannover-Süd wenden. Eine Telefon-Hotline ist unter 0511 419-2650 eingerichtet.

Hebesatzanpassung zur Aufkommensneutralität

Der zu zahlende Steuerbetrag ergibt sich aus der Multiplikation des Messbetrags mit dem Hebesatz, den die Kommune festlegt. Um die Reform aufkommensneutral zu gestalten, hat Hannover den Hebesatz für die Grundsteuer B von 700 auf 900 Punkte angepasst. Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt nun 600 statt 530 Prozent. „Wir haben die aufkommensneutrale Umsetzung der Reform zugesagt. Das gilt. Unterm Strich nehmen wir nicht mehr Geld ein als zuvor“, betont von der Ohe.

Hintergrund der Grundsteuerreform

Die Reform war notwendig, da die bisherige Berechnung auf jahrzehntealten Einheitswerten basierte, die zu erheblichen Ungleichbehandlungen führten. Diese Verzerrungen waren laut Bundesverfassungsgericht nicht gerechtfertigt, da gleichartige Grundstücke ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandelt wurden.

HCN/aw