Hannover schränkt Bewässerung von Grünflächen bei Hitze ab 6. Juni ein

Die Landeshauptstadt Hannover setzt ab dem 6. Juni Maßnahmen zum Wasser sparen bei Hitze in öffentlichen Grünflächen um
Bewässerung von Grünflächen in Hannover. Foto: Symbolbild

Hannover – Die Landeshauptstadt Hannover setzt ab dem 6. Juni Maßnahmen zum Wasser sparen bei Hitze in öffentlichen Grünflächen um.

Regelung zur Wassereinsparung

Die Landeshauptstadt Hannover setzt ab dem 6. Juni eine Regelung zur Einschränkung der Bewässerung öffentlicher Grünflächen in Kraft. Diese Maßnahme, die bis zum 30. September 2025 gilt, wurde im Rahmen einer Allgemeinverfügung der Region Hannover beschlossen. Ziel ist es, angesichts der zunehmenden Hitzeperioden verantwortungsvoll mit der wertvollen Ressource Wasser umzugehen.

Bewässerungszeiten und -methoden

Bei einer angekündigten Höchsttemperatur von 27 Grad Celsius oder mehr erfolgt die Bewässerung von Parks, Grünanlagen, Friedhöfen, Forsten, Landschaftsräumen sowie Stadtbäumen bevorzugt in den frühen Morgenstunden. Die Mitarbeiter des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün beginnen bereits ab 4 Uhr mit der Wässerung, die bis 11 Uhr abgeschlossen sein soll.

In der Zeit von 11 bis 17 Uhr bleibt eine gezielte Bewässerung, etwa mit Gießkannen oder Schläuchen, weiterhin erlaubt. Großflächige Beregnungen, wie sie durch Rasensprenger erfolgen, sind jedoch untersagt, da sie bei hohen Temperaturen zu erheblichem Wasserverlust durch Verdunstung führen.

Auswirkungen auf Kleingärtner und Friedhöfe

Die Regelung betrifft auch die Kleingärtner in Hannover. Der Bezirksverband der Kleingärtner Hannover e.V. wurde über die neuen Vorgaben informiert und leitet diese an die Mitglieder weiter.

Für städtische Friedhöfe gelten besondere Regelungen: Das Gießen von Grabbepflanzungen ist zwischen 11 und 17 Uhr auf allen städtischen Haupt- und Nebenfriedhöfen untersagt. Besucher werden durch Aushänge an den Friedhofseingängen über die Einschränkungen informiert. Die Wasserentnahme über Wasserschöpfbecken und Zapfstellen ist in den kühleren Morgenstunden bis 11 Uhr und nach 17 Uhr weiterhin möglich.

Erlaubte Bewässerungstechniken

Unabhängig von Tageszeit und Temperatur sind klimaangepasste Bewässerungstechniken in der Landwirtschaft weiterhin erlaubt. Dazu zählen Tröpfchenbewässerung und der Einsatz von Düsenwagen. Auch das Gießen mit gesammeltem Regenwasser aus Zisternen ist jederzeit möglich.

HCN/aw – Wasser sparen bei Hitze