Hannover passt Verwaltungsgebühren im Straßenverkehr nach über zehn Jahren an

Die Anpassung der Verwaltungsgebühren im Straßenverkehr in Hannover tritt am 1. Juni in Kraft und betrifft zahlreiche Maßnahmen
Hannover passt Verwaltungsgebühren im Straßenverkehr an. Foto: Symbolbild

Hannover – Die Anpassung der Verwaltungsgebühren im Straßenverkehr in Hannover tritt am 1. Juni in Kraft und betrifft zahlreiche Maßnahmen.

Verwaltungsgebühren werden angepasst

Die Landeshauptstadt Hannover passt zum 1. Juni erstmals seit über einem Jahrzehnt die Verwaltungsgebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Die Neuregelung betrifft zunächst alle sogenannten Arbeitsstellen ohne Tiefbau – etwa Lagerflächen für Baumaterialien, Baugerüste, Autokräne und Arbeitsbühnen – sowie Arbeitsstellen mit Tiefbau.

Neue Gebührenstruktur

Eine zentrale Neuerung ist die Kopplung der Gebühren für Baustelleneinrichtungsflächen an die genehmigte Nutzungsdauer. Ziel ist es, die Nutzung öffentlicher Flächen auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen – insbesondere in Gebieten mit hohem Parkdruck – und gleichzeitig eine gerechtere Gebührenerhebung sicherzustellen.

Hintergrund der Anpassung

Die Gebührenanpassung erfolgt vor dem Hintergrund eines kontinuierlich steigenden Verwaltungsaufwands bei der Bearbeitung entsprechender Anträge. Damit soll der aktuelle Qualitätsstandard, insbesondere im Hinblick auf die zügige Bearbeitung, gehalten und perspektivisch weiter verbessert werden.

Regionale Vereinheitlichung

Die Maßnahme ist Teil einer regional abgestimmten Vereinheitlichung der Verwaltungsgebühren im Bereich Straßenverkehr. Zahlreiche Kommunen in der Region Hannover haben ihre Gebühren bereits angepasst oder planen dies in Kürze.

Ausnahmen von der Regelung

Nicht betroffen von der Anpassung sind die Sondernutzungsgebühren für die Flächeninanspruchnahme selbst sowie Parkerleichterungen für Hebammen, Ärzte und Anwohnende. Auch die Gebühren für Ausnahmegenehmigungen wie mobile Haltverbote, Containerstellungen und Handwerkerparkausweise werden gesondert geregelt und zu einem späteren Zeitpunkt angepasst.

Information der Antragsteller

Die Verwaltung wird alle Antragsteller im Vorfeld proaktiv über die neuen Gebührenregelungen informieren. Die Änderungen gelten für alle Anträge, die ab dem 1. Juni gestellt werden.

HCN/aw – Verwaltungsgebühren im Straßenverkehr