Bei der aktuellen Wettersituation besteht ab sofort keine anhaltende Trockenheit mehr, so dass das Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen nicht mehr untersagt ist.
Hannover – Aufgrund der in den vergangenen Wochen anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen war das Grillen am 27. Juli gemäߧ11 Absatz 2 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover verboten worden.
Beim Grillen in öffentlichen Grünanlagen ist ausschließlich Holzkohle in feuerfesten, mobilen Grillgeräten zu verwenden. Der Grill muss außerhalb des Kronenbereiches von Bäumen betrieben werden. Nach dem Grillen muss die Holzkohle vollständig gelöscht und mit dem übrigen Abfall ordnungsgemäß entsorgt werden. Untersagt ist das Grillen außerhalb öffentlicher Park- und Grünanlagen, auf Spielplätzen und Friedhöfen, in Wäldern sowie in Gartendenkmalen (zum Beispiel Maschpark, Großer Garten, Berggarten) und in den Landschaftsschutzgebieten. Weitere Details zu den „Grill-Regeln“ sind im Internet unter www.hannover.de, Suchwort „Grillen“, zu finden.
HCN/stadthannover/jh