Grillen in öffentlichen Parkanlagen: Spielregeln für ein harmonisches Miteinander

Das Grillen in öffentlichen Parkanlagen ist erlaubt, wenn die Spielregeln beachtet werden. Weitere Informationen sind online verfügbar
Grillen in öffentlichen Parkanlagen ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Foto: Symbolbild

Hannover – Das Grillen in öffentlichen Parkanlagen ist erlaubt, wenn die Spielregeln beachtet werden. Weitere Informationen sind online verfügbar.

Grillen in öffentlichen Parkanlagen

Mit den steigenden Temperaturen im Frühjahr wächst die Freude am Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen. Das Grillen ist unter bestimmten Bedingungen weiterhin erlaubt. Es ist wichtig, Rücksicht auf andere Nutzer zu nehmen und die festgelegten Spielregeln zu beachten. Zu den Voraussetzungen gehört die Verwendung von Holzkohle in feuerfesten, mobilen Geräten. Zudem muss der Grill außerhalb des Kronenbereichs von Bäumen platziert werden. Nach dem Grillen ist es unerlässlich, die Holzkohle vollständig zu löschen und den Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen, gegebenenfalls im Hausmüll.

Verbotene Grillorte

Das Grillen ist in bestimmten Bereichen nicht gestattet. Dazu zählen Spielplätze, Friedhöfe, Wälder, Landschaftsschutzgebiete sowie Gartendenkmale wie der Maschpark, der Stadtpark oder der Berggarten. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass am Altwarmbüchener See das Grillen und das Entzünden offenen Feuers verboten sind, um die Natur im Landschaftsschutzgebiet zu schützen.

Weitere Informationen

Zusätzliche Informationen zum Grillen im öffentlichen Raum sind auf der Webseite der Stadt Hannover unter www.hannover.de zu finden, Suchwort „grillen“.

HCN/rw – Grillen in öffentlichen Parkanlagen