Für mehr Insektenschutz auch außerhalb von Schutzgebieten – Einkommensausgleich für Landwirte, Anträge für 2024 bis 16.03.2025

Für mehr Insektenschutz auch außerhalb von Schutzgebieten - Einkommensausgleich für Landwirte, Anträge für 2024 bis 16.03.2025
Themenfoto

Hannover – Mehr Insektenschutz auch außerhalb von Schutzgebieten: Weniger Pflanzenschutzmittel für mehr Insektenschutz bedeutet oft einen Einkommensverlust für Landwirtinnen und Landwirte.

Für mehr Insektenschutz auch außerhalb von Schutzgebieten

Jetzt wird der sogenannte „Erschwernisausgleich Pflanzenschutz“ auch auf Flächen ausgedehnt, die außerhalb von Natura-2000-Naturschutzgebieten liegen. Landwirtinnen und Landwirte haben bis zum 16. März 2025 Zeit, einen Antrag für den Verpflichtungszeitraum 2024 bei der Landwirtschaftskammer zu stellen. Die Höhe des Erschwernisausgleichs beträgt 382 Euro je Hektar produktiv genutzter Ackerfläche und 1.527 Euro je Hektar produktiv genutzter Dauerkulturen.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Ich setze mich dafür ein, dass Landwirtinnen und Landwirte für ihre Gemeinwohlleistungen entschädigt werden – die Ausweitung des Erschwernisausgleiches auf Gebiete außerhalb von Natura 2000-Gebieten ist ein Schritt in die richtige Richtung. Lebensräume für Insekten durch weniger Pflanzenschutzmittel müssen erhalten bleiben, inner- und außerhalb von Naturschutzgebieten, das geht nur gemeinsam mit der Landwirtschaft.“

Hintergrund

Bisher setzte die Förderung voraus, dass sich die bewirtschafteten Flächen, auf denen nach der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden dürfen, in einem Naturschutzgebiet, Nationalpark, Naturdenkmal oder gesetzlich geschützten Biotop im Sinne des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) befinden und zugleich innerhalb von Natura 2000-Gebieten liegen müssen.

Die Ausweitung der Förderung auf Flächen außerhalb von Natura 2000-Gebieten steht im Einklang mit den Zielen des Niedersächsischen Wegs und ist im GAK-Rahmenplan 2024-2027 festgelegt. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist ein Förderinstrument auf Bundesebene zur Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft, Entwicklung ländlicher Räume und zur Verbesserung des Küsten- und Hochwasserschutzes.

HCN/aw